REPEG im Vergleich zur Direktinvestition
Im Gegensatz zur eigenen Direktinvestition bietet sich – trotz Management-fees und Erfolgsbeteiligung des Fondsmanagements – eine „Fondslösung“ über eine REPEG als attraktiv an. Vorteile sind:... weiterlesen
Im Gegensatz zur eigenen Direktinvestition bietet sich – trotz Management-fees und Erfolgsbeteiligung des Fondsmanagements – eine „Fondslösung“ über eine REPEG als attraktiv an. Vorteile sind:... weiterlesen
Die Schweizerische Rechtsordnung im allgemeinen und das schweizerische Immobiliarsachenrecht im Besonderen gelten als beständig und rechtssicher. Das Eigentum ist verfassungsmässig geschützt. Die Rechtsordnung ermöglicht alle... weiterlesen
Internationale REPE-Investoren fordern am Immobilienstandort nach einem stabilen und verlässlichen Steuersystem. Bei einem Share-deal sind nebst der möglichen Grundstückqualitäten auch die steuerrelevanten Eigenheiten des zu... weiterlesen
Immobilienspezifische Besonderheiten Die Immobilienbranche weist zwei aus Sicht des PE unliebsame Besonderheiten auf: Einsatz von Immobilien-Expertise mit Kostenfolgen Geringe Rendite im Vergleich zu anderen Branchen.... weiterlesen
Variable Einordnung REPE kann je nach Betrachtungsschwerpunkt zugeordnet werden: dem Immobilienbereich (Denken in Objektkategorien) dem Finanzbereich (Denken in Finanzierungskategorien). Zwischen den beiden Kategorien besteht oft... weiterlesen
Zur Erzielung einer hohen Eigenkapitalrendite sind folgende Aspekte im Spiel: Risikobereitschaft Veräusserungsnotwendigkeit Erfolgsmessung mit Internal Rate of Return (IRR) Zeitmanagement für Exit.... weiterlesen
Anlagestrategie Die Anlagekriterien gleichen jenen bei der Wertpapier-Anlageberatung. Anlageprofil Mindestgrösse der Immobilieninvestition Geografische Diversifikation Anlagekategorien Bestandesobjekte oder -portfolios Redevelopment Beseitigung Problemstruktur Organisatorisch oder rechtlich komplexe... weiterlesen
Blind Pool (weniger zu empfehlen) Die ursprünglichen Investoren wissen nicht, in welche Anlagekategorie, Projekte und Objekte die REPEG investiert (Blind-Pool-Prinzip). – Die Anlage erfolgt also... weiterlesen
Über Fondsvehikel Am Markt anzutreffen als REPE-Rechtsträger sind folgende 4 Kategorien: Fonds von Investmentbanken Fonds von Private-Equity-Häusern Fonds von institutionellen Investoren Fonds von Private real... weiterlesen
Die nachfolgenden Kriterien sind gerade Merkmale und Abgrenzungskriterien von REPE gegenüber börsenkotierten Fonds. Sie bedürfen keiner weiteren Erläuterung: Vermeidung der Unterstellung unter Regulatorien Keine Eigenmittelunterlegung... weiterlesen
Für REPE-Investitionen sind folgende Eigenschaften charakteristisch: ausserbörsliches Beteiligungskapital Vermeidung der Unterstellung unter Regulatorien Keine Eigenmittelunterlegung der anzulegenden Mittel Anwerben von Eigenmitteln über Fondsvehikel unter Privaten... weiterlesen
Involvierte Parteien Bei einer Private Equity sind involviert: Anleger (Private oder institutionelle Investoren) Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Real Estate Private Equity-Gesellschaft [REPEG]) Objektgesellschaft Übersicht über die involvierten Parteien:... weiterlesen
Private Equity Allgemein Private Equity ist ausserbörsliches Beteiligungskapital von privaten oder institutionellen Anlegern. Die Beteiligung wird in der Regel über eine sog. Kapitalbeteiligungsgesellschaft, eine Private-Equity-Gesellschaft... weiterlesen
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Unternehmensimmobilien / Corporate Real Estate (CRE) und Corporate Real Estate Management (CREM) in der Schweiz: Coporate Real... weiterlesen
Private Equity ist zum Schlagwort der Vermögensanlage geworden und ist auch in der Schweiz ein bedeutendes Finanzierungsinstrument. Private Equity ist eine innovative Finanzierungsart. Beteiligungskapital, welches... weiterlesen
Broschüre Reservationsvereinbarung Die Reservationsvereinbarung (PDF, 277 KB) Mustervertrag Mustervertrag (PDF, 97 KB) Checklisten Checkliste Reservationsvereinbarung (PDF, 64 KB) to do’s für Kaufinteressenten (PDF, 26 KB)... weiterlesen
Schema für ein Reglement (PDF, 111 KB) Schema des ersten Protokolls der Eigentümerversammlung (PDF, 92 KB) Schema des zweiten Protokolls der Eigentümerversammlung (PDF, 92 KB)... weiterlesen
Aufhebungsgründe Stockwerkeigentum kann durch die übereinstimmende Willenserklärung aller Stockwerkeigentümer aufgehoben werden (Aufhebungsvereinbarung). Jeder Stockwerkeigentümer hat einen Anspruch auf Aufhebung des Stockwerkeigentums. Der Anspruch setzt aber... weiterlesen
Die Überlassung von Stockwerkeigentumsanteilen zum Gebrauch (Miete) ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Steuerbar sind jedoch die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen sowie die... weiterlesen
Stockwerkeigentumsanteile unterliegen wie anderer Grundbesitz auch der Vermögenssteuer. Abzugsfähig sind dabei die Schulden (Hypothekarbelastung). Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert besteuert, so auch Liegenschaften. Der... weiterlesen