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Checkliste Veranlagungsverfahren und seine Elemente Checkliste Rechtsmittelverfahren im Steuerrecht... weiterlesen
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Rechtsmittel im Steuerhinterziehungs- / Steuerwiderhandlungs- und Nachsteuerverfahren(PDF, 32 KB) Täterschaft und Teilnahme Unterscheidung bei Steuerdelikten (PDF, 32 KB) Steuerbetrug: Definition der Urkunde (PDF, 45 KB)... weiterlesen
Wie dargelegt, wird im Steuerstrafverfahren behördlich untersucht, ob der Steuerpflichtige oder ein Dritter (zB Steuerberater, Treuhänder etc.) ein Steuerdelikt begangen hat. Das Verfahren wird eingeleitet,... weiterlesen
Im «Veranlagungsverfahren» geht es immer um die Festsetzung des Betrags der Steuerschuld im konkreten Einzelfall eines bestimmten Steuerpflichtigen. Obwohl der Content unter „3 Veranlagungs-Arten“ die... weiterlesen
Der Staat ist – auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen – gehalten, gefährdete Steuerschulden zu sichern: Definition Steuersicherung = Massnahmen zur Vermeidung eines Steuerausfalls... weiterlesen
Hat der Steuerpflichtige irrtümlich zu viel bezahlt: Rückforderungsrecht Direkte Bundessteuer (DBSt) Der Steuerpflichtige kann zu viel bezahlte Steuern zurückfordern Vgl. DBG 168 Kantonale Steuern Siehe... weiterlesen
Ist ein Steuerpflichtiger bzw. Steuerschuldner in existenziellen Schwierigkeiten, kann sich die Frage nach einem sog. „Steuererlass“ stellen: Voraussetzungen Direkte Bundessteuer (DBSt) Bedeutet die Bezahlung von... weiterlesen
Für Fälligkeit und Steuerbezug gelten bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) die folgenden Prinzipien: Allgemeiner Fälligkeitstermin Direkte Bundessteuer (DBSt) 1. März (DBG 161 Abs. 1, festgesetzt... weiterlesen
Der Steuerbezug ist das Mittel für Bund, Kantone und Gemeinden zur Erhebung der veranlagten Steuern: Definition Steuerbezug = Inkasso der Steuern Grundlagen DBG 160 bis... weiterlesen
Einleitung Nach der Steuerveranlagung folgt zwangsläufig der Steuerbezug beim Steuerpflichtigen: Grundsätzliches Steuerfälligkeit / Steuerbezug Steuererlass Rückforderung bezahlter Steuern Steuersicherung Bezugsverjährung Weiterführende Literatur MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI... weiterlesen
Das Inventarisationsverfahren ist gewissen Regeln unterworfen: Grundlagen DBG 157 Sicherung der Inventaraufnahme Im Prinzip dürfen die Erben und die Personen, die Erbschaftsvermögen verwalten (Willensvollstrecker bzw.... weiterlesen
Mit der Inventarpflicht von DBG 154 Abs. 1 will der Gesetzgeber verschiedenes: Definition (Steuer-)Inventar = Verzeichnis des Bestandes und Wertes der Nachlassaktiven und Nachlasspassiven, Wert... weiterlesen
Einleitung Nach dem Ableben eines Steuerpflichtigen grundsätzlich binnen zwei Wochen ein „amtliches Inventar“ aufzunehmen (DBG 154 Abs. 1): Inventar-Funktion / Gegenstand Inventar-Verfahren Weiterführende Literatur MÄUSLI-ALLENSPACH PETER... weiterlesen
Auch der Steuerbehörde können Fehler unterlaufen: Definition „Rechnungsfehler“ Rechnungsfehler = rechnerische Fehler bei einer mathematischen Operation Definition „Schreibversehen“ Schreibversehen = Fehler bei der Übertragung von... weiterlesen
Seit Inkraftsetzung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 01.01.2018 können Sportler und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland durch die Teilnahme an einem Sportanlass... weiterlesen
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2020 unverändert. Es gelten – gleich wie im Vorjahr – folgende Höchstabzüge:... weiterlesen
Seit 01.01.2010 gibt es für die Erben die erleichterte Nachbesteuerung von durch den Erblasser nicht steuerlich deklarierten Einkommens und Vermögens: Definition Vereinfachte Erbennachbesteuerung = steuerlich... weiterlesen
Mit der „Nachsteuerveranlagung“ wird eine Steuerveranlagung zuungunsten des Steuerpflichtigen abgeändert: Definition Nachsteuer = Nachforderung von nicht oder zu wenig veranlagten Steuern zur Schadloshaltung des Gemeinwesens... weiterlesen
Das „Revisionsverfahren“ dient dazu, bei Vorliegen der revisionsspezifischen Voraussetzungen von Amtes wegen oder auf Gesuch hin eine rechtskräftige Steuerveranlagung zugunsten des Steuerpflichtigen zu korrigieren: Definition... weiterlesen
Formelle Rechtskraft einer Steuerveranlagungsverfügung bedeutet: Grundsatz Steuerpflichtiger Der Steuerpflichtige kann bei formeller Rechtskraft die Veranlagung nicht mehr mit einem Rechtsmittel anfechten Steuerbehörden Die rechtskräftige Veranlagungsverfügung... weiterlesen