- Nach rechtskräftiger Ermessensveranlagung Aufforderung zur Bezahlung der festgelegten Steuerschuld
- Zu tiefe Ermessensveranlagung als die tatsächlichen Verhältnisse der Erbringung des Beweises einer falschen Ermessenseinschätzung nur mittels Nachholung der versäumten Mitwirkungspflicht innert Einsprachefrist.
Bsp: Einreichen der Steuererklärung inkl. Beilagen innert der Einsprachefrist ohne Kommentar gilt als Einsprache.
Merke:
Erweist sich nachträglich, dass eine Ermessensveranlagung zu tief ausgefallen ist, wird ein Nachsteuerverfahren eingeleitet. Hat der Steuerpflichtige die Ermessensveranlagung vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wird zudem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet.
Weiterführende Informationen
- Ermessensveranlagung | steuer-verfahrensrecht.ch
- Rechtsbehelfe | steuer-verfahrensrecht.ch