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Steuerstrafrecht

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Steuerhinterziehung und Steuerbetrug durch Steuervertreter / Dritte

Datum:
06.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  Steuerwiderhandlung (Art. 174 DBG) Steuerhinterziehung (Art. 175 DBG) Steuerbetrug (Art. 186 DBG)

Täter

Steuerpflichtige

Steuerpflichtige

Steuerpflichtige oder Dritter

Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe)

nicht möglich

Dritter

Steuerpflichtige oder Dritter

Auch wenn nicht explizit im Steuergesetz erwähnt, Gehilfenschaft / Anstiftung zu Steuerbetrug strafbar aufgrund der Anwendbarkeit des allgemeinen Strafrechts (Art. 186 DBG i.V.m. Art. 333 StGB und Art. 24/25 StGB).

» Merkmale von Täterschaft und Teilnahme: Unterscheidung bei Steuerdelikten

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