- Einsprache innert 30 Tagen seit Erhalt der Ermessensveranlagung
- Genügende Begründung der Einsprache und Nennung der Beweismittel
- Ungenügende Begründung:
- Angebliche Schwierigkeiten der Postzustellung aufgrund häufiger Auslandabwesenheit
- Pauschale Anfechtung ohne nähere Begründung und Beweismittel
- Lediglich Teilanfechtung einzelner Positionen
- Anfechtung nur möglich wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung
- Offensichtliche Unrichtigkeit:
- Wesentlicher Gesichtspunkt im Einzelfall übergangen oder falsch gewürdigt
- Ermessensveranlagung beruht auf offensichtlich unrichtigem Sachverhalt
- Erkennbar pönal oder fiskalisch motiviert
- Unwahrscheinliche oder unvernünftige Annahmen
- Offensichtliche Unrichtigkeit:
- Ungenügende Begründung:
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Steuerstrafrecht