Steuerwiderhandlungen
Vorgesehene Strafe bei Steuerwiderhandlungen: Busse bis CHF 1’000 im Normalfall oder Busse bis CHF 10’000 in schweren Fällen und im Wiederholungsfall (schwerer Fall je nach... weiterlesen
Vorgesehene Strafe bei Steuerwiderhandlungen: Busse bis CHF 1’000 im Normalfall oder Busse bis CHF 10’000 in schweren Fällen und im Wiederholungsfall (schwerer Fall je nach... weiterlesen
Vorgesehene Strafe bei vollendeter Steuerhinterziehung: Busse im Umfang der hinterzogenen Steuer (100%) im Normalfall oder Busse im Umfang von bis zu 1/3 der hinterzogenen Steuer... weiterlesen
Vorgesehene Strafe bei Abgabebetrug: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe (Maximalstrafe nach Tagessatzsystem CHF 1’080’000) oder Busse bis CHF 30’000 Zudem ist der hinterzogene... weiterlesen
Vorgesehene Strafe bei Veruntreuung von Quellensteuern: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe (Maximalstrafe nach Tagessatzsystem CHF 1’080’000) oder Busse bis CHF 30’000 Zudem Bezahlung... weiterlesen
Vorgesehene Strafe bei Steuerbetrug: Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe (Maximalstrafe nach Tagessatzsystem CHF 1’080’000) oder Busse bis CHF 30’000 Zudem Bezahlung des hinterzogenen Steuerbetrags... weiterlesen
Einleitung Dieses Kapitel zum Nachsteuerverfahren ist in folgende Abschnitte gegliedert: Definition und Bedeutung Gesetzliche Grundlage Abgrenzung zu Revision Voraussetzungen Rechtsfolgen Vereinfachtes Nachsteuerverfahren in Erbfällen Rechtsfolgen... weiterlesen
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens Zweck: Schadenausgleichung aufgrund zu tiefer Veranlagung Verfahren ohne Strafcharakter. Eigentliches Verwaltungsverfahren Automatische Einleitung bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens Verfahren parallel zum... weiterlesen
Die gesetzliche Grundlage für das Nachsteuerverfahren befindet sich auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) in Art 151: Art. 151 DBG 1 Ergibt... weiterlesen
Ein rechtskräftig abgeschlossenes Veranlagungsverfahren kann nur mittels einer Revision oder eines Nachsteuerverfahrens wiederaufgenommen resp. geändert werden. Revision (Art. 147ff. DBG) Nachsteuerverfahren (Art. 151ff. DBG) Rechtsmittel... weiterlesen
Voraussetzung für die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens: Rechtskräftige Einschätzungsverfügung Nichteintritt der Verjährung (10 Jahre) Unterbesteuerung bzw. (teilweiser) Steuerausfall Nicht oder nicht vollständige Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen Neue... weiterlesen
Einforderung der bisher nicht erhobenen Steuer inklusive Verzugszins bis max. 10 Jahre zurückliegend (siehe aber » Voraussetzungen für vereinfachte Nachbesteuerung von Erben) Steuerpflichtige und Dritte... weiterlesen
Anspruch jedes einzelnen Erben auf vereinfachte Nachbesteuerung der vom Erblasser hinterzogenen Steuerbestandteile. Hinterziehung der Steuerbehörde bisher unbekannt Vorbehaltlose Unterstützung der Steuerbehörde durch die Erben zur... weiterlesen
Einforderung der Nachsteuer inkl. Verzugszins lediglich für die letzten drei Steuerperioden vor dem Todesjahr des Erblassers (statt 10 Jahre bei der ordentlichen Nachsteuer)... weiterlesen
Einleitung Bei einer Scheinfirma geht es um eine rechtsunwirksam entstandene und daher nur dem Anschein nach bestehende Firma: Begriff Merkmale Motive für eine Scheinfirma Steuerrechtliche... weiterlesen
Scheinfirma (auch: Briefkastengesellschaft, letter box-Company) = Bezeichnung für ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft errichtetes Unternehmen, welches rechtlich existiert, aber tatsächlich... weiterlesen
Am statutarischen Sitz der Gesellschaft existiert nur ein Briefkasten, keine Räumlichkeiten (deshalb auch Briefkastengesellschaft genannt) Geschäftsführung befindet sich nicht am statutarischen Sitz Im Telefonbuchverzeichnis oft... weiterlesen
Anonymität (Unklar wer und wo für Gesellschaft arbeitet) Verschleierung von Geldströmen (zwecks Steuerhinterziehung) Durchführung von betrügerische Machenschaften (Erstellung von fiktiven Rechnungen durch Scheinfirma) Umgehung inländischer... weiterlesen
Steuerhinterziehung: Bspw. Leitung von Geldströmen über ausländische Scheinfirma, so dass im Inland weniger Umsatz resp. Gewinn versteuert werden muss. Steuerbetrug: Bspw. Benutzung von fiktiven Rechnungen... weiterlesen
Einleitung Bei der Veruntreuung von Quellensteuern ist folgendes zu beachten: Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung zu Hinterziehung der Quellensteuer Voraussetzungen Subjekte Strafe Strafverfolgungs-Verjährung Selbstanzeige... weiterlesen
Veruntreuung von Quellensteuern = Zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtete Personen verwenden abgezogene Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen... weiterlesen