LAWINFO

Steuerstrafrecht

QR Code

Verfahrensrechte des Steuerpflichtigen

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Steuerhinterziehungsverfahren und Steuerbetrugsverfahren sind die Garantien der Bundesverfassung und der EMRK zu beachten:

  • Verbot von Drohungen (Steuerbehörden müssen sachlich bleiben)
  • Verpflichtung der Steuerbehörden zur Ermittlung der materiellen Wahrheit
  • Anspruch auf rechtliches Gehör (noch vor Erlass der Bussenverfügung)
    • Recht auf persönliche Anhörung
    • Recht auf Beizug eines Rechtsvertreters
    • Akteneinsichtsrecht
    • Recht auf begründetes Urteil
    • Unschuldsvermutung
    • Keine Mitwirkungspflicht
    • Aussageverweigerungsrecht

Im Nachsteuerverfahren bestehen die gleichen Rechte und Pflichten wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren:

  • Untersuchungspflicht der Steuerbehörden
  • Sachverhaltsdarstellungspflicht (Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, Beilagen, Geschäftsbücher etc.)
  • Beweisleistungspflicht (Pflicht zur Auskunftserteilung)

Duldungspflicht (Pflicht zur Duldung von Augenscheine oder Gutachten)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.