- Veranlagungsverjährungsfrist
- ordentliche (oder relative) Verjährungsfrist des Veranlagungsrechts
- 5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode
- absolute Verjährungsfrist des Veranlagungsrechts
- 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode(absolute Verjährungsfrist)
- Veranlagungs-Verjährung
- ordentliche (oder relative) Verjährungsfrist des Veranlagungsrechts
- Veranlagungsverwirkungsfrist
- Frist nach Ablauf der Steuerperiode für die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens
- 10 Jahre
- Frist nach Ablauf der Steuerperiode zur Festsetzung der Nachsteuer
- 15 Jahre
- Veranlagungs-Verwirkung
- Frist nach Ablauf der Steuerperiode für die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens
- Bezugsverjährungsfrist
- Relative Bezugsverjährung
- 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Steuerveranlagung
- Absolute Bezugsverjährung
- 10 Jahre
- Bezugs-Verjährung
- Relative Bezugsverjährung
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Steuerstrafrecht