LAWINFO

Steuerstrafrecht

QR Code

Definition und Bedeutung

Datum:
01.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens
  • Zweck: Schadenausgleichung aufgrund zu tiefer Veranlagung
  • Verfahren ohne Strafcharakter. Eigentliches Verwaltungsverfahren
  • Automatische Einleitung bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens
  • Verfahren parallel zum steuerstrafrechtlichen Verfahren
  • Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen

Hinweis:

  • Bestrafung des Steuerpflichtigen aufgrund eines Steuerdeliktes möglich, auch wenn die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren nicht gegeben sind
  • Einleitung eines Nachsteuerverfahrens nur möglich im Zusammenhang mit Verfolgung eines Steuerdeliktes, d.h. kein Nachsteuerverfahren ohne (fahrlässiges oder vorsätzliches) Verschulden des Steuerpflichtigen

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.