Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter tritt am 01.01.2019 in Kraft
Pädophile Sexualstraftäter dürfen künftig nicht mehr mit Kindern arbeiten. Die Gerichte werden in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen müssen. An seiner Sitzung vom... weiterlesen