Urheberrechts-History
Im Zeitalter der Aufklärung wurde erkannt, dass die Arbeit von Künstlern Schutz verdient. Das erste Urheberrechtsgesetz stammt aus dem Jahre 1883.... weiterlesen
Im Zeitalter der Aufklärung wurde erkannt, dass die Arbeit von Künstlern Schutz verdient. Das erste Urheberrechtsgesetz stammt aus dem Jahre 1883.... weiterlesen
Das Urheberrecht beinhaltet das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht... weiterlesen
Geistiges Eigentum Einleitung Zur Wahrung der Interessen der Kulturschaffenden will der Bundesrat gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Gleichzeitig hält er bei Revision des Urheberrechtsgesetzes... weiterlesen
Für die Geltendmachung des zivilrechtlichen Schutzes und der strafrechtlichen Sanktionen gilt prinzipiell folgender Instanzenzug: Instanz Zivilrechtlicher Schutz (URG 61 ff.) und strafrechtliche Sanktionen (UR 67... weiterlesen
Veröffentlichte Werke dürfen verwendet werden für den Eigengebrauch (URG 19 Abs. 1). Wer sich dieser Form des Eigengebrauchs bedient, schuldet dem Urheber hiefür eine Vergütung... weiterlesen
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Deutsch English Autor, Autorin author, authoress einzelnes Urheberrecht (die einzelnen Urheberrechte), das copyright copyright Erlöschen der Hinterlegung expiration (or: lapse) of a deposit gewerblicher Rechtsschutz... weiterlesen
Bücher Gassmann Oliver; Bader Martin A.: Patentmanagement, Springer 2005, 366 Seiten Mertins Kai et al.: Wissensbilanzen. Intellektuelles Kapital erfolgreich nutzen und entwickeln, Springer 2005, 392... weiterlesen
Begriff Begriffsumschreibung Bibliothekstantieme Finanzieller Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern (EU) Digital rights management Digital Right Management (DRM) ist die digitale Rechteverwaltung Folgerecht Das Folgerecht will... weiterlesen
Die Urheberrechtskosten beziehen sich nur auf die interne Werkebetreuung, da mangels Formalisierung keine externen Kosten anfallen (keine Anmeldegebühren, keine Verlängerungsgebühren).... weiterlesen
Einleitung Das Urheberrecht für sich alleine ist ein statischer Wert. Seine Nutzung und Verwertung, entweder in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, oder durch Dritte... weiterlesen
Wer ohne Ermächtigung des Urhebers und ohne sich auf eine Ausnahmeregelung stützen können, Urheberrechte unerlaubt nutzt, kann belangt werden: zivilrechtlich Feststellungs- und Leistungsklage Vorsorgliche Massnahmen... weiterlesen
Die Auslegung von Urheberrechtsansprüchen muss nach Treu und Glauben erfolgen kann ausnahmsweise ergänzt werden durch weitere Merkmale aus den Beschreibungen aus anderen Ansprüchen. Literatur Urheberrecht... weiterlesen
Auf Klage hin kann der Richter ein Urheberrecht oder Schutzrechte für nichtig bzw. für nicht bestehend erklären wegen: Fehlens eines geschützten Werkes Fehlens einer geistigen... weiterlesen
Eine Urheberrechtsverletzung kann erfolgen durch: Nachmachung: identische Anwendung Nachahmung: Anwendung in abgeänderter Form Urheberrechtspiraterie Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche: Unterlassungsanspruch Schadenersatzanspruch Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- +... weiterlesen
Vom Urheberrechtsschutz ausgenommen sind: Eigengebrauch (Verwendung des Werks zum Eigengebrauch) im privaten Kreis (unter Verwandten und Freunden) von Lehrpersonen im Unterricht bei der Verwaltung für... weiterlesen
Einleitung Die Schutzrechte orientieren sich an Übermittlungsart und Verbreitungsmittel: Schutzrechte-Überblick Aufführungs- und Vorführungsrecht Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Senderecht Weitersenderecht Nutzung von Archivwerken der Sendeunternehmen... weiterlesen
Wer ist geschützt? Folgende Inhaber sind schutzrechtsfähig: Werk (inkl. Software) Urheber Darbietung Interpret Aufnahme Ton- und Tonbildhersteller Sendung Sendeunternehen... weiterlesen
Die gängigsten Symbole sind: © „copyright“ + VN des Rechtsinhabers „Alle Rechte vorbehalten“, VN des Rechtsinhabers „Tous droits réservés“, PN des Rechtsinhabers.... weiterlesen
Das Urheberrecht erlischt wie folgt: Nach dem Todes Urhebers bzw. seit Erbringung der Leistung Werk – allg. 70 Jahre – Software 50 Jahre... weiterlesen