Entstehung
Die Urheberrechtswirkung zugunsten des Urhebers tritt ein: ohne Erfüllung von Formalitäten Schutzeintritt von Gesetzes wegen mit der Entstehung des Werkes, nämlich mit der Herstellung des... weiterlesen
Die Urheberrechtswirkung zugunsten des Urhebers tritt ein: ohne Erfüllung von Formalitäten Schutzeintritt von Gesetzes wegen mit der Entstehung des Werkes, nämlich mit der Herstellung des... weiterlesen
Urheberrechtlichen Schutz geniessen Werke unter der Voraussetzung, dass sie: geschützte Werke sind » geschützte Werke das Ergebnis einer geistigen Schöpfung sind einen individuellen Charakter haben:... weiterlesen
Als geschützte Werke gelten: Texte Literatur Zeitungsartikel Musikwerke Kunst Bilder Fotografien alle Arten von Fotografien, nicht mehr nur solche mit einer individuellen geistigen Schöpfung Filme... weiterlesen
Nationale Vorgabe Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 09.10.1992, revidiert am 05.10.2007 (Urheberrechtsgesetz; URG; SR 231.1) Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte... weiterlesen
Urheberrechte (auch als geistiges Eigentum bezeichnet) sind zeitlich befristete Monopole für Literatur und Kunst sowie weitere Schutzrechte. Je nach Aufgabenstellung unterscheidet man in: Urheberrecht: erstmals... weiterlesen