Unterstützungspflicht des Zedenten (OR 170 Abs. 2)
Definition Unterstützungspflicht = Den Zedenten (bisheriger Gläubiger) trifft die Unterstützungsobliegenheit, den Zessionaren (neuer Gläubiger) mit Informationen und Dokumenten zu unterstützen Herausgabe notwendiger Beweismittel Schuldurkunde Pfandurkunde... weiterlesen