Anzeige (Notifikation)
Definition Anzeige (Notifikation) = Mitteilung des Gläubigerwechsels durch den Zedenten an den Schuldner (Bekanntgabe des neuen Gläubigers (Zessionar)) Bedeutung Die Notifikation ist im Verhältnis von... weiterlesen
Definition Anzeige (Notifikation) = Mitteilung des Gläubigerwechsels durch den Zedenten an den Schuldner (Bekanntgabe des neuen Gläubigers (Zessionar)) Bedeutung Die Notifikation ist im Verhältnis von... weiterlesen
Solange nicht notifiziert ist bzw. kein „böser Glauben“ des Schuldners besteht, gelten folgende Prinzipien: Befreiung des Schuldners nur durch Leistung an den Zedenten Weiterstehen der... weiterlesen
Einleitung gesetzliche Grundlage Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen
Definitionen Gewährleistung = Einstehen für die versprochene Leistung Verität = Bestand der Forderung Bonität = Zahlungsfähigkeit des Schuldners (sog. Einbringlichkeit) Anwendbares Recht „Ausschluss“ der kaufrechtlichen... weiterlesen
Definition Unterstützungspflicht = Den Zedenten (bisheriger Gläubiger) trifft die Unterstützungsobliegenheit, den Zessionaren (neuer Gläubiger) mit Informationen und Dokumenten zu unterstützen Herausgabe notwendiger Beweismittel Schuldurkunde Pfandurkunde... weiterlesen
Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 170 OR 2. Übergang der Vorzugs- und Nebenrechte, Urkunden und Beweismittel 1 Mit der Forderung gehen die Vorzugs- und Nebenrechte über,... weiterlesen
Grundsatz Verrechnungsforderung muss vor der abgetretenen Forderung fällig sein (OR 169 Abs. 2) Einzelfälle Der Schuldner kann die Verrechnungseinrede nicht erheben, solange seine Verrechnungsforderung nicht... weiterlesen
Definition Einwendung Einwendung = Tatsachenvorbringen, wonach der Anspruch nicht bestehe Einwendungsarten Rechtshindernde Einwendungen Anspruch soll nie entstanden sein Rechtsaufhebende oder rechtsvernichtende Einwendungen Anspruch soll nachträglich... weiterlesen
Definition Prätendentenstreit = Forderungsinhaberschaftsstreit zwischen Zedent (alter Gläubiger) und Zessionar (neuer Gläubiger) Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners Selbständiger Leistungsverweigerungsgrund, der den Verzug des Schuldners ausschliesst, aber nur... weiterlesen
Definition Zahlung in gutem Glauben = Zahlung in Unkenntnis der Zession an den ursprünglichen Gläubiger befreit den Schuldner gültig von seiner Schuldpflicht Kettenzession / Mehrfachzession... weiterlesen
Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen
Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der Abtretende oder... weiterlesen
Grundlagen Art. 170 OR Abs. 1 und 3 2. Übergang der Vorzugs- und Nebenrechte, Urkunden und Beweismittel 1 Mit der Forderung gehen die Vorzugs- und Nebenrechte... weiterlesen
Grundlage Art. 164 OR A. Abtretung von Forderungen I. Erfordernisse 1. Freiwillige Abtretung a. Zulässigkeit 1 Der Gläubiger kann eine ihm zustehende Forderung ohne Einwilligung... weiterlesen
Zur Blankozession ist zu bemerken: Definition Blankozession = Forderungsabtretung ohne Angabe eines Zessionars Zulässigkeit Nach herrschender Lehre ist die Blankozession grundsätzlich zulässig Umstritten ist jedoch,... weiterlesen
Dem Verpflichtungsgeschäft (auch: pactum de cedendo) kommt bei der Abtretung eine wenn auch mindere Bedeutung zu: Verpflichtung des bisherigen Gläubigers (Zedent), die Forderung dem neuen... weiterlesen
Das Verfügungsgeschäft basiert auf dem Verfügungsvertrag (Zession oder Abtretung). Für den Verfügungsvertrag gilt: Anwendbarkeit der Allgemeinen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) OR 1 ff. Willenserklärung... weiterlesen
Einleitung Beim Verfügungsvertrag sind folgende Elemente zu beachten: Verfügungsgeschäft Verpflichtungsgeschäft Blankozession... weiterlesen
Einleitung Bei der Verfügungsmacht gibt es zu folgenden Themen einen Erläuterungsbedarf: Verfügungsrecht Mehrfachzession Gutgläubiger Forderungserwerb vom Nichtberechtigten Verfügungsrecht Der Zedent muss wie bei jedem andern... weiterlesen
Die Globalzession ist die gebräuchlichste Abtretungsart. Sie weist verschiedene Rechtsunsicherheiten für Kreditgeber (Zessionar) und Schuldner (Zedent) auf. Alle diese Unwägbarkeiten betreffen die „Abtretbarkeit“. Ohne Anspruch... weiterlesen