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Zession

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Prätendentenstreit (OR 168)

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Prätendentenstreit   =   Forderungsinhaberschaftsstreit zwischen Zedent (alter Gläubiger) und Zessionar (neuer Gläubiger)

Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners

  • Selbständiger Leistungsverweigerungsgrund, der den Verzug des Schuldners ausschliesst, aber nur bis der Zedent und / oder Zessionar die Hinterlegung verlangt / verlangen

Freiwillige Zahlung des Schuldners und Risiko

  • Freiwillige Zahlung des Schuldners in Kenntnis des Prätendentenstreits erfolgt auf eigene Gefahr und birgt ein Doppelzahlungsrisiko (nochmalige Leistung an den Berechtigten, falls er zuvor an den nicht Nichtberechtigten zahlte)

Hinterlegungsrecht / Hinterlegungspflicht

  • Hinterlegungsrecht des Schuldners, bevor Zedent oder Zessionar die Hinterlegung verlangen (OR 168 Abs. 1), auch wenn der Zedent dem Schuldner die Zession notifiziert hat
    • (gerichtliche) Hinterlegung führt für den Schuldner zur Befreiung der Schuld
  • Hinterlegungspflicht des Schuldners (auch zur Verzugsvermeidung), nach Verlangen der Hinterlegung einer Partei im Prozess (OR 168 Abs. 2)
    • (gerichtliche) Hinterlegung des Schuldner befreit ihn von seiner Schuldpflicht

Hinterlegungs-Voraussetzungen

  • Jede Ungewissheit zur Person des Gläubigers
  • Im Prozessfall kann jeder der Beteiligten (Schuldner, Zedent + Zessionar) die Hinterlegung verlangen
  • Beim Gericht am Erfüllungsort ist eine Hinterlegungsermächtigung und die Bekanntgabe der Zahlungskoordinaten der Gerichtskasse einzuholen (vgl. OR 92 + OR 94)

Literatur

  •  JENT-SØRENSEN INGRID, in: ZPO, Oberhammer / Domej / Haas [Hrsg.], 2. Aufl. 2014, N. 9 zu ZPO 250
  • GIRSBERGER DANIEL / HERMANN JOHANNES LUKAS, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht, Bd. I, 6. Aufl. 2015, N. 5 zu OR 168

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