Entstehung
Einleitung zur Entstehung von Escrow-Verhältnissen Allen Escrow-Verhältnissen liegen zugrunde: » Hauptgeschäft » Verpflichtungsgeschäft » Verfügungsgeschäft ... weiterlesen
Einleitung zur Entstehung von Escrow-Verhältnissen Allen Escrow-Verhältnissen liegen zugrunde: » Hauptgeschäft » Verpflichtungsgeschäft » Verfügungsgeschäft ... weiterlesen
Begriff des Vollzugs-Escrow Einschaltung eines Escrow agent Hinterlegung des Sourcecodes durch den lizenzierenden Anbieter von Software, der sich in der Regel zusätzlich zur Wartung und... weiterlesen
Begriff des Sicherungs-Escrow Einschaltung eines Escrow agent Sicherungsobjekt muss nicht gleichzeitig Erfüllungsobjekt sein Escrow-Ziele Hinterlage des Sicherungsobjektes und Zugriff bei (geprüften) Voraussetzungen Anspruchssicherung durch die... weiterlesen
Begriff des Vollzugs-Escrow Einschaltung eines Escrow agent Abwicklung eines Austauschgeschäfts Escrow-Ziele Austausch von Leistungen Anspruchssicherung durch die Abwicklungsfunktion des Escrow Agent Escrow-Vorteile Sicherungsobjekt ist zugleich... weiterlesen
Dogmatische Einordnung In der Praxis sind folgende Escrow-Verhältnisse anzutreffen: Reguläres Pfandrecht mit Pfandhalterschaft = beschränktes dingliches Recht, aufgrund dessen eine fremde bewegliche Sache oder ein... weiterlesen
Das Escrow-Verhältnis beinhaltet die Übertragung der Verfügungsgewalt über den Sicherungsgegenstand vom Schuldner an den Escrow Agent. Die Übertragung der Verfügungsmacht zwecks Erfüllungssicherung setzt zwangsläufig den... weiterlesen
Das Hauptziel des Escrow-Agreements besteht in der Absicherung des Gläubigeranspruches aus dem Grundgeschäft oder Abwicklung der Leistungen aus dem Hauptgeschäftwie Aktienkauf Verkäufer übergibt die Aktien... weiterlesen
Der Vertrag mit dem Escrow Agent dient immer der Sicherung der Erfüllungsforderung aus einem Hauptgeschäft. Escrow-Verträge sind 2- oder 3-Parteien-Verhältnisse: Eine Hauptpartei und der Escrow... weiterlesen
Einleitung Bei jedem Escrow-Verhältnis sind folgende Parteien beteiligt: Escrow-Agent Escrow-Parteien Verkäufer / Käufer Gläubiger / Schuldner Lizenzgeber / Lizenznehmer Escrow Agent Person des Escrow Agent... weiterlesen
Das Escrow-Verhältnis wird geprägt durch folgende 3 Elemente: Vertrag (Escrow Agreement) mit dem Escrow Agent Sicherungszweck Übertragung der Verfügungsmacht des Schuldners über eine bewegliche Sache... weiterlesen
Zulässigkeit Obligationenrechtliche Aspekte Das Prinzip der Vertragsfreiheit lässt auch im Gesetz nicht geregelte Verträge, sog. „Innominatkontrakte“, zu. Sachenrechtliche Aspekte Sofern und soweit die Absicherung des... weiterlesen
Abwicklungs-(ab)sicherung Absicherung eines Rechtsgeschäftes zugunsten des Erwerbers in Bezug auf allfällige Gewährleistungsansprüche bekannte Gewährleistungsansprüche, deren Tragweite nicht abschätz- oder absehbar sind Absicherung der Nutzungsmöglichkeit einer... weiterlesen
Grundlagen Das System der Forderungssicherungen besteht aus folgenden Sicherheitsarten bzw. –aspekten: Dingliche und obligatorische Sicherheiten Personalsicherheiten und Realsicherheiten Schuldnersicherheiten und Drittsicherheiten / Drittpfänder Unmittelbare und... weiterlesen
Hinterlegung (OR 472 ff.) = Vertrag betreffend sichere Aufbewahrung einer beweglichen Sache; Vertragsschwerpunkt und Unterschiede zum Escrow: sichere Aufbewahrung (Hinterlegung) Rückgabe an den Hinterleger Die... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Keine Vertrag = Innominatkontrakt, d.h. gesetzlich nicht geregelter Vertrag Gesetzestexte siehe ggf. allgemeine Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ... weiterlesen
Escrow Escrow ist die Treuhand-Hinterlage eines Gegenstandes zu Sicherungs- und/oder Abwicklungszwecken, dessen Verfügungsmacht zugunsten eines unabhängigen Dritten, dem escrow agent, entzogen ist. Escrow Agreement Das... weiterlesen
Checkliste Checkliste: Gebrauchsleihevertrag (PDF, 36 KB) Mustervertrag Mustervertrag / Beispielvertrag Gebrauchsleihe (PDF, 34 KB)... weiterlesen
Grundsatz Feste Vertragsdauer Rückgabe / Rückforderung bei Fristablauf Unbefristetes Vertragsverhältnis Ende sobald der Entlehner den vertragsmässigen Gebrauch gemacht hat Ablauf der Zeit, binnen deren der... weiterlesen
Sind mehrere Personen Entlehner, so haften sie dem Verleiher solidarisch (vgl. OR 308). Art. 308 OR III. Haftung mehrerer Entlehner Haben mehrere eine Sache gemeinschaftlich... weiterlesen
Die Gebrauchsleihe (kurz GL) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Hingabe einer Sache Überlassung zum unentgeltlichen Gebrauch Rückgabe derselben Sache Eigentum Die Sache bleibt Eigentum des... weiterlesen