Nachträglicher Akzept
Hat der Architekt ohne die nötige Vertretungsmacht gehandelt, so wird die unautorisierte Architektenhandlung für den Bauherrn nur verbindlich, wenn er sie nachträglich genehmigt (vgl. OR... weiterlesen
Hat der Architekt ohne die nötige Vertretungsmacht gehandelt, so wird die unautorisierte Architektenhandlung für den Bauherrn nur verbindlich, wenn er sie nachträglich genehmigt (vgl. OR... weiterlesen
Bei vollmachtlosem Handeln des Architekten und Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung des Bauherrn können Ansprüche des Dritten aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Vertretenen und / oder... weiterlesen
Grundsätzlich bestimmen die Regeln des öffentlichen Rechts, ob und inwieweit der Architektenvollmacht Vertretungsmacht zugestanden wird: Baugesuch Unterzeichnung durch Bauherr oder Projektverfasser und Grundeigentümer Vertretung im... weiterlesen
Ermächtigung Mandatierungsrecht des Architekten nur bei geringfügigen Ingenieurarbeiten Keine Ermächtigung Keine Vollmacht des Architekten zum Abschluss von Verträgen mit den (beratenden) Ingenieuren und Experten, selbst... weiterlesen
Ermächtigung Vertragsabschluss zur Vergebung von Bauleistungen Erteilung der Weisungen namens des Bauherrn (aktive Vertretung) Entgegennahme von Erklärungen der Unternehmer (passive Vertretung) Anwendungsfälle Abmahnungen des Unternehmers... weiterlesen
Die SIA-Normen sind – wie vorne dargestellt – nicht kongruent bzw. an verschiedene Zielpersonen ausgerichtet. Im Rahmen dieser teilweisen Inkongruenz der SIA-Regelwerke hat sich folgende... weiterlesen
Für Bestand und Umfang der Architektenvollmacht auf Basis des Schweizerischen Obligationenrechts ist grundsätzlich der Wille des Bauherrn massgebend, weshalb keine allgemeinen Aussagen darüber gemacht werden... weiterlesen
Teilt der Bauherr dem Dritten mit, dass der Architekt in seinem Namen (und auf seine Rechnung) handeln könne, begründet diesem gegenüber dem Dritten eine entsprechende... weiterlesen
Je nach Architektenvertrag (zB Formularvertrag) ist die Architektenvollmacht gewollt und enthalten oder fehlt (bewusst).... weiterlesen
Die praktische Bedeutung der Architektenvollmacht ist für die am Bau Beteiligten von unterschiedlichem Interesse: Bauherr Entscheidend, inwieweit der Architekt für ihn rechtlich bindende Erklärungen abgeben... weiterlesen
Es wird in der Praxis verbreitet angenommen, der Architekt handle mit Vollmacht; oft besteht diese nicht, der Bauherr genehmigt die Handlungen des Architekten aber stillschweigend... weiterlesen
OR 32 ff. Individuelle Vollmachtserteilung (schriftlich, ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent) OR 396 Abs. 2 Vollmachtserteilung via Grundverhältnis (Auftrag oder Werkvertrag/umstritten), in dem die Ermächtigung zur... weiterlesen
Die Architektenvollmacht bestimmt, ob und inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben darf. Im Zentrum steht natürlich auch hier das Handeln (des Architekten)... weiterlesen
Einleitung Ob und inwieweit der Architekt stellvertretend für den Bauherrn Verträge schliessen, Entscheidungen und Anordnungen treffen sowie prüfen und bemängeln darf, kann nicht generell beantwortet... weiterlesen
In den Immobilien-Annoncen sind Verkaufsinserate anzutreffen, in welchen zu lesen ist: „Bauland mit Architektenverpflichtung zu verkaufen …“ Im Wesentlichen geht es darum, dass der Baulandverkäufer... weiterlesen
Ordentliche Steuern Bei der ordentlichen Besteuerung wird je nach Organisationsform des Architekten (Planers) unterschieden in: Einzelfirma Besteuerung des Inhaber der Einzelfirma als Selbständigerwerbender (Einkommens- und... weiterlesen
Architekten-, Ingenieur und Generalplanerverträge unterstehen dem Rechte des Staates, in welchem der Architekt, Ingenieur oder Generalplaner seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Niederlassung hat (vgl. IPRG... weiterlesen
Mit dem „GENERALPLANERVERTRAG“ übernimmt ein interdisziplinär, aus Architekten, Bauingenieuren, Fachplanern und anderen Spezialisten zusammengesetztes Generalplaner-Team (Planergemeinschaft) funktionenübergreifend sämtliche Projektierungs-, Planungs- und Überwachungsarbeiten für ein bestimmtes... weiterlesen
Die Ausführungen unter dem Titel „ARCHITEKTENVERTRAG“ hat zum grossen Teil auch Gültigkeit für den „BAUINGENIEURVERTRAG“. Obwohl die Tätigkeitsbereiche der beiden Berufe teilweise voneinander abweichen, sind... weiterlesen
Auch bei der Verjährung ist zu differenzieren in: Auftragsbezogenheit des Architektenvertrages (Planervertrag) Verjährung Werkvertragsbezogenheit Erfüllungsverjährung » Weiterführende Informationen unter Rechtsnatur Weiterführende Informationen Verjährung... weiterlesen