Bevollmächtigung im Architektenvertrag
Je nach Architektenvertrag (zB Formularvertrag) ist die Architektenvollmacht gewollt und enthalten oder fehlt (bewusst).... weiterlesen
Je nach Architektenvertrag (zB Formularvertrag) ist die Architektenvollmacht gewollt und enthalten oder fehlt (bewusst).... weiterlesen
Die praktische Bedeutung der Architektenvollmacht ist für die am Bau Beteiligten von unterschiedlichem Interesse: Bauherr Entscheidend, inwieweit der Architekt für ihn rechtlich bindende Erklärungen abgeben... weiterlesen
Es wird in der Praxis verbreitet angenommen, der Architekt handle mit Vollmacht; oft besteht diese nicht, der Bauherr genehmigt die Handlungen des Architekten aber stillschweigend... weiterlesen
OR 32 ff. Individuelle Vollmachtserteilung (schriftlich, ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent) OR 396 Abs. 2 Vollmachtserteilung via Grundverhältnis (Auftrag oder Werkvertrag/umstritten), in dem die Ermächtigung zur... weiterlesen
Die Architektenvollmacht bestimmt, ob und inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben darf. Im Zentrum steht natürlich auch hier das Handeln (des Architekten)... weiterlesen
Einleitung Ob und inwieweit der Architekt stellvertretend für den Bauherrn Verträge schliessen, Entscheidungen und Anordnungen treffen sowie prüfen und bemängeln darf, kann nicht generell beantwortet... weiterlesen
In den Immobilien-Annoncen sind Verkaufsinserate anzutreffen, in welchen zu lesen ist: „Bauland mit Architektenverpflichtung zu verkaufen …“ Im Wesentlichen geht es darum, dass der Baulandverkäufer... weiterlesen
Ordentliche Steuern Bei der ordentlichen Besteuerung wird je nach Organisationsform des Architekten (Planers) unterschieden in: Einzelfirma Besteuerung des Inhaber der Einzelfirma als Selbständigerwerbender (Einkommens- und... weiterlesen
Architekten-, Ingenieur und Generalplanerverträge unterstehen dem Rechte des Staates, in welchem der Architekt, Ingenieur oder Generalplaner seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Niederlassung hat (vgl. IPRG... weiterlesen
Mit dem „GENERALPLANERVERTRAG“ übernimmt ein interdisziplinär, aus Architekten, Bauingenieuren, Fachplanern und anderen Spezialisten zusammengesetztes Generalplaner-Team (Planergemeinschaft) funktionenübergreifend sämtliche Projektierungs-, Planungs- und Überwachungsarbeiten für ein bestimmtes... weiterlesen
Die Ausführungen unter dem Titel „ARCHITEKTENVERTRAG“ hat zum grossen Teil auch Gültigkeit für den „BAUINGENIEURVERTRAG“. Obwohl die Tätigkeitsbereiche der beiden Berufe teilweise voneinander abweichen, sind... weiterlesen
Auch bei der Verjährung ist zu differenzieren in: Auftragsbezogenheit des Architektenvertrages (Planervertrag) Verjährung Werkvertragsbezogenheit Erfüllungsverjährung » Weiterführende Informationen unter Rechtsnatur Weiterführende Informationen Verjährung... weiterlesen
Es gibt nebst des Widerrufs bzw. Kündigung noch folgende weiteren Beendigungstatbestände, die sich v.a. das Auftragsrecht beziehen: Auflösung Erlöschen – Auflösung Weiterbestand Erlöschen – Weiterbestand... weiterlesen
Vereinbarte Aufhebung Die vereinbarte Aufhebung ist nichts anderes als die gleichzeitige beiderseitige Vertragskündigung, die jedoch in diesem Sinne nur ex nunc, d.h. von nun an... weiterlesen
Einfach ist die ordentliche Beendigung durch Erfüllung des Architekturvertrages (Planervertrag). Mit der Erfüllung erlischt der Planervertrag selber. Weiterführende Informationen Auftrags Beendigung – Erfüllung... weiterlesen
Einleitung Unproblematische ist die Vertragsbeendigung durch (mängelfreie) Vertragserfüllung. Bei der vorzeitigen Vertragsbeendigung schlägt wieder der Dogmenstreit durch, ob Auftragsrecht oder Werkvertragsrecht anwendbar ist. Die wirtschaftlichen... weiterlesen
Auch beim Architektenvertrag (Planervertrag) gilt das Prinzip, dass Verträge zu halten sind (pacta sunt servanda): Grundsatz Keine Vertragsänderung ohne Zustimmung beider Parteien Bauherr und Architekt... weiterlesen
Das Lauterkeitsrecht kann bei (Zweck-)Bauten, die keinen Urheberrechtsschutz geniessen, trotzdem greifen: Grundsatz Es darf frei kopiert werden Ausnahme Kopien oder Nachahmungen gelten dann als verboten,... weiterlesen
Auch das Markenrecht kann dem Architekten (Planer) als Kennzeichnung seines Arbeitsergebnisses dienen: Grundsätzliches Schutzvarianten Grundsätzlich ist das Wort, ein Schriftzug, ein Bild oder die Formgebung... weiterlesen
Der Designschutz von Architektur ist dort denkbar, wo der Baute ein hoher Wiedererkennungswert zukommt. Voraussetzungen sind Neuheit und Eigenart (DesG 2). Eine Eigenartigkeit begründen vor... weiterlesen