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Architektenrecht

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Grundlagen

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 32 ff.

  • Individuelle Vollmachtserteilung (schriftlich, ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent)

OR 396 Abs. 2

  • Vollmachtserteilung via Grundverhältnis (Auftrag oder Werkvertrag/umstritten), in dem die Ermächtigung zur Ausführung gehörenden Rechtshandlungen enthalten sein kann
  • Ausnahme
    • Architekt als Totalunternehmer

SIA-Ordnung 102

  • Übernahme der SIA-Ordnung 102 zum Vertragsinhalt durch Vertragsparteien erforderlich
  • Wille des Bauherrn ist Geltungsgrund für die in dieser Ordnung umschriebene und mit der Ordnungs-Übernahme begründete Anwaltsvollmacht

SIA-Norm 118

  • SIA-Norm 118 enthält selbständige und von der SIA-Ordnung 102 unabhängige Regelung der Architekten-Vertretungsmacht
  • Kundgabe der Vertretungsmacht kommt besondere Bedeutung zu, vor allem in Bezug auf Beschränkungen, welche sich aus den AGB und dem Stellvertretungsrecht ergeben
    • Kundgabe entfaltet Rechtswirkungen nur gegenüber dem gutgläubigen Dritten
    • Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel
      • Vgl. BGE 109 II 461 f.
    • Koordination von SIA-Ordnung 102 und SIA-Norm 118
      • Die gleichzeitige Übernahme von SIA-Ordnung 102 und SIA-Norm 118 führt zu einer widersprüchlichen Situation bezüglich Umfang der Vollmacht
      • Diese widersprüchliche Situation gilt es jeweilen, vor allem im Verhältnis zu den Unternehmern, zu klären
      • Die Wirksamkeit der übernommenen SIA-Norm 118 gegenüber dem Unternehmer als Kundgabe der Vertretungsmacht (vgl. OR 33 Abs. 3) wird durch diese widersprüchliche Situation nicht beeinträchtigt

Kundgabe durch den Bauherrn

  • Äusserung der Vertretungsmacht des Architekten durch den Bauherrn gegenüber dem Dritten, selbst wenn zwischen dem Bauherrn und dem Architekten im Innenverhältnis kein Vollmacht besteht
  • Vgl. auch OR 33 Abs. 3

Vgl. auch Vollmacht-Kundgabe durch Bauherr

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