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Architektenrecht

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Garantiearbeiten-Leitung

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum letzten Leistungsgegenstand des Bauleiters zählt die Leitung der Garantiearbeiten:

  • Massgeblichkeit
    • primär Vertrag
    • subsidiär OR
    • bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102
  • Leitung der Garantiearbeiten
  • Mängelaufnahme während Garantiefrist
    • Aufstellung und Nachführung der Mängelliste
      • Alle Mängel, die während der zweijährigen Rügefristen auftreten
      • Rechtzeitige Anhandnahme
      • Fristendokumentierung zu Handen des Bauherrn
    • Zusammenführen aller Mängellisten
      • Verarbeitung
      • Feststellung von ähnlichen Fehlern / Analyse
    • Behandlung von Baumängeln
      • von Dritten verursachte Mängel
      • vom Architekten (Planer) verursachte Mängel
  • Veranlassung der Mängelbeseitigungen
    • Massgeblichkeit
      • primär Vertrag
      • subsidiär OR
      • bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102
    • Organisation der Mängelbehebungen
    • Aufbieten der Unternehmer und Werklieferanten zur Mängelbehebung
      • Schriftliche Mängelrüge per Einschreiben
      • Wiederstand der Unternehmer
        • Mitteilung an den Bauherrn
        • Geltendmachung / Verschriftlichung / Beizug eines Rechtsanwalts
          • Wandelung
          • Minderung
          • Nachbesserung
          • ev. Ersatzvornahme
          • Schadenersatz
    • Überwachung der Mängelbehebungsarbeiten
    • Abnahme der Nachbesserungen
    • Protokollierung / Abnahmeprotokoll
    • Nachbearbeitung bei mehreren Mängelverantwortlichen
      • Regress

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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