Mäklervertrag
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 412 – OR 418 Begriff Der Mäkler wird gegen Vergütung beauftragt, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen (Nachweismäkelei) den Abschluss... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 412 – OR 418 Begriff Der Mäkler wird gegen Vergütung beauftragt, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen (Nachweismäkelei) den Abschluss... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 406a – OR 406h Begriff Der Auftrag zur Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung beinhaltet die Verpflichtung des Beauftragten, dem Auftraggeber gegen Vergütung Personen... weiterlesen
Einleitung Alle besonderen Auftragsarten enthalten Kernelemente des einfachen Auftrags. Die einzelnen besonderen Auftragsarten sind: Ehevermittlung / Partnerschaftsvermittlung Mäklervertrag Agenturvertrag Kommission Speditionsvertrag Frachtvertrag Kreditbrief / Kreditauftrag... weiterlesen
Die Haftung des Liegenschaftenverwalters setzt wie immer Schaden, Pflichtverletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit, zB Unsorgfalt), Verschulden und Kausalzusammenhang von Schadenursache (Pflichtverletzung) und Schaden voraus. Nachfolgend werden... weiterlesen
Der Liegenschaftenverwalter hat die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie sie auch den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis trifft (vgl. OR 398 Abs. 1). Dies bedeutet für den Verwalter:... weiterlesen
Der Verwalter hat bei der Erbringung seiner Verwalterdienstleistung insbesondere zu beachten: Hauptpflicht Ausführungspflicht Nebenpflichten Geschäfts- und Dienstleistungspflicht In bestimmte Richtung tätig zu werden Immobilie bewirtschaften... weiterlesen
Wie im Auftragspflicht allgemein treffen den Auftraggeber folgende Pflichten: Hauptleistungspflicht Vergütungspflicht Nebenleistungspflicht Schutz- und Treuepflichten Mitwirkungsobliegenheiten... weiterlesen
Als Verwaltungsobjekte kommen in Betracht: nach gesetzlichen Termini Grundstücke (ZGB 655) Liegenschaften Ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken nach Nutzungsart... weiterlesen
Hinsichtlich der Beendigung des Liegenschaftenverwaltungsvertrags gilt: Kündigungsregel Gesetz / Grundsatz Jederzeitiges Widerrufsrecht des Auftraggebers Jederzeitiges Kündigungsrecht des Beauftragten Vgl. OR 404 Abs. 1 Vertrag /... weiterlesen
Ohne andere Abrede beginnt der Liegenschaftenverwaltungsauftrag mit der Erteilung. Selbstverständlich können die Parteien vereinbaren: Rückwirkendes Inkrafttreten Festlegung eines künftigen Starttermins... weiterlesen
Damit der Verwalter den Auftraggeber nach aussen vertreten kann, bedarf es der Vollmacht des letzteren. Meistens wird sie ausgestellt für: alle mit der Immobilienverwaltung und... weiterlesen
Der Vermögensverwaltungsvertrag kann formfrei geschlossen werden (vgl. OR 11). Ueblicherweise wird die Schriftform gewählt, ev. mit Schriftformvorbehalt, wonach Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der... weiterlesen
Zum wesentlichen Detailinhalt des Liegenschaftenverwaltungsvertrags zählen: Eckdaten zur Verwaltung Angaben zu der zu verwaltenden Liegenschaft Kataster Nummer Nutzung (Mehrfamilienhaus, Gewerbehaus usw.) Anschrift des Objektes Aufgaben... weiterlesen
Gegenstand Mit Abschluss des Liegenschaftenverwaltungsvertrags verpflichtet sich der Liegenschaftenverwalter, für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit hinsichtlich der Liegenschaft zu übernehmen, wobei die Parteien folgende Pflichten... weiterlesen
Die Liegenschaftenverwaltung hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung seiner Arbeit, Ersatz sämtlicher Auslagen und Verwendungen sowie Befreiung der von ihm für den Auftraggeber eingegangenen Verpflichtungen:... weiterlesen
Als Liegenschaftenverwalter kann eine natürliche oder juristische Person eingesetzt werden. Der Verwalter tritt als Selbständigerwerbender in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf. Vertretung Als... weiterlesen
Als Auftraggeber treten in der Regel umgangssprachlich die „Hauseigentümer“ auf. Als Hauseigentümer im rechtlichen Sinne bzw. Auftraggeber im Sinne des Auftragrechts kommen in Betracht: Grundeigentümer... weiterlesen
In der Praxis sind zwei grundsätzliche Arten von Verwaltungs-Modellen anzutreffen: System der direkten Stellvertretung Auftreten gegenüber Mietern und Handwerkern Verwalter im Namen des Hauseigentümers auf... weiterlesen
Motive Der Auftraggeber (Grundeigentümer) hat bei der Vergabe der Liegenschaftenverwaltung folgende Motive: Zeitmangel Fehlende Fachkompetenz Auslagerung der Verwaltungsfunktionen technisch-administrative Bewirtschaftung Rechnungswesen Mietzinsinkasso Zweck Die Interessen... weiterlesen
Begriff Der Liegenschaftenverwaltungsvertrag (auch: Hausverwaltungsvertrag) beinhaltet den (i.d.R. entgeltlichen) Auftrag eines Grundeigentümers (auch: Hauseigentümer / Auftraggeber) an den Liegenschaftenverwalter (auch: Bewirtschafter / Beauftragter), ein bestimmtes... weiterlesen