GoA-Gegenstand
Gegenstand einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) kann alles sein, was auch Thema eines Mandates bilden könnte. Meistens sind es Tathandlungen wie Besorgungen jeder Art Schneeräumung... weiterlesen
Gegenstand einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) kann alles sein, was auch Thema eines Mandates bilden könnte. Meistens sind es Tathandlungen wie Besorgungen jeder Art Schneeräumung... weiterlesen
Es werden zwei Arten von Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) unterschieden: echte Geschäftsführung ohne Auftrag (eGoA) = Stellvertretung ohne Vollmacht Geschäftsbesorgungsabsicht im Interesse des Andern zum... weiterlesen
Rechtliche Regelung des Handelns im Drittinteresse... weiterlesen
Gesetzliches Schuldverhältnis, welches zur Anwendung gelangt, wenn jemand (Geschäftsführer) – ohne rechtserhebliche Veranlassung – im Interesse eines Dritten (Geschäftsherrn) tätig wird... weiterlesen
OR 419 – OR 424 Art. 419 OR A. Stellung des Geschäftsführers I. Art der Ausführung Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von... weiterlesen
Eine Geschäftsführung ohne Auftrag (auch: Geschäftsbesorgung ohne Auftrag) entsteht, wenn jemand für einen Andern Geschäftsbesorgungen übernimmt und dabei Rechtsgeschäfte abschliesst, ohne dazu beauftragt oder verpflichtet... weiterlesen
Einleitung Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist als Auffanginstitut für das vertragslose Tätigwerden im Interesse eines Dritten erläuterungsbedürftig: Begriff Gesetzliche Grundlage Rechtsnatur Funktion GoA-Arten GoA-Gegenstand... weiterlesen
Für die Vertretungsmacht der Direktoren gilt die umfassende Kompetenz wie für Organe, d.h. bei der Aktiengesellschaft für Mitglieder des Verwaltungsrats. Auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen dürfen... weiterlesen
Geschäftsführende Gesellschafter können „ihre Gesellschaft“ aus ihrer Gesellschafterstellung heraus, d.h. kraft der sog. „Selbstorganschaft“, Dritten gegenüber vertreten. Diese „Selbstorganschaft“ ist beim jeweiligen Gesellschaftstyp im Gesetz... weiterlesen
Die Vollmacht des Handelsreisenden charakterisiert sich durch folgendes: Vollmachtsgegenstand Abschluss von Geschäften für den Arbeitgeber Form Schriftlichkeit Durchbrechung des Prinzips der Formfreiheit von Vollmachten Wirkungen... weiterlesen
Die Vollmacht des Handlungsbevollmächtigten (Handlungsvollmacht i.e.S.) charakterisiert sich durch folgendes: Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung Bedeutung Rechtsnatur Ziele Motive Funktion / Hierarchie Vollmachtsumfang Beschränkungen Subjekt des... weiterlesen
Die Prokura wird durch folgendes charakterisiert: Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung Bedeutung Rechtsnatur Ziele Motive Funktion / Hierarchie Subjekt des Prinzipals Subjekt des Prokuristen Entstehung Vollmachtsumfang... weiterlesen
Bei der Kaufmännischen Stellvertretung wird begrifflich wie folgt strukturiert: Handlungsvollmacht im weiteren Sinne (i.w.S.) Prokura + Handlungsvollmacht zusammen Handlungsvollmacht im engeren Sinne (i.e.S.) Handlungsvollmacht im... weiterlesen
OR 458 – OR 465 Handelsregisterverordnung (SR 221.411) Gesetzestexte Art. 458 OR A. Prokura I. Begriff und Bestellung 1 Wer von dem Inhaber eines Handels-,... weiterlesen
Einleitung Kaufmännische Stellvertretung ist die Vertretung aus dem Rechtsgebiet des Handelsrechts. Zur kaufmännischen Stellvertretung ist vorweg folgendes Grundsätzliches festzuhalten: Anwendbarkeit auch hier der Regeln der... weiterlesen
Ein Anscheinsvollmacht kann entstehen durch: Bekanntgabe der Vollmacht gegenüber einem Dritten bezüglich Bestand und Inhalt der Vollmacht (OR 33 Abs. 3 und OR 34 Abs.... weiterlesen
Wird – aus irgendwelchen Gründen – ein Rechtsgeschäft vollmachtlos abgeschlossen, besteht die Möglichkeit zur sog. „nachträglichen Genehmigung“: Grundsatz Ein erst nach Vornahme des Geschäfts sich... weiterlesen
Das Verhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem hängt von folgenden Umständen ab: Schädigung des Vertretenen durch das vollmachtlose Handeln des Vertreters führt zu dessen Schadenersatzpflicht Verhalten... weiterlesen
Das Verhältnis zwischen Vertreter und Drittem wird durch folgende Faktoren beeinflusst: Vollmachtlos handelnder Vertreter wird durch seine Handlung nicht berechtigt und verpflichtet Grundsatz Vollmachtloser Stellvertreter... weiterlesen
Bei vollmachtloser Stellvertretung ergeben sich folgende Implikationen: Grundsatz Keine Vertretungswirkung ohne nachträgliche Genehmigung vgl. OR 38 Anwendungsbereich Vertragsabschlüsse Analog auch für andere Handlungen (Betreibungshandlungen, vgl.... weiterlesen