Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Werkvertrag
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Besteller-Rücktrittsrechte

Einleitung Der Besteller kann – andere Abrede vorbehalten – in folgenden Fällen seinen Rücktritt vom Werkvertrage erklären: Unternehmer-Zahlungsunfähigkeit (OR 83) Unternehmer-Gläubigerverzug (OR 91) Unternehmer-Schuldnerverzug (OR... weiterlesen

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Vertragserfüllung

Der übliche Beendigungstatbestand der Beendigung ist die Erfüllung des Werkvertrages. Der Werkvertrag endet durch beidseitige Leistungserfüllung: Beidseitige Erfüllung des Werkvertrages =        ... weiterlesen

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Beendigung Werkvertrag

Einleitung Der Werkvertrag wird meistens „beendet“, entweder durch Erfüllung, durch Auflösung oder durch Verjährung: Vertragserfüllung Besteller-Rücktrittsrechte Unternehmer-Zahlungsunfähigkeit (OR 83) Unternehmer-Gläubigerverzug (OR 91) Unternehmer-Schuldnerverzug (OR 107... weiterlesen

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Schema „Mängelhaftung“

Gegenstand Wahlrechte und Mangelfolgeschaden Mängelrechte Wandelung Minderung Nachbesserung Ersatz des Mangelfolgeschadens Voraussetzungen Erheblicher Mangel Annahme unzumutbar oder Werk unbrauchbar Minder erheblicher Mangel Minderwert des Werks... weiterlesen

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Mängel-Verjährung

Das Werkvertragsrecht kennt für die Mängelhaftung eine eigene Norm und eigene Verjährungsfristen: Vorrang der speziellen Verjährungsnorm OR 371 Die Mängelrechte des Bestellers gegen den Unternehmer... weiterlesen

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Beweislast

Die Beweislast bei Werkmängeln trifft die Vertragsparteien wie folgt: Unternehmer Gerügte Mängel keine Vertragsabweichung während Garantiefrist gerügte Mängel Nachweis, dass die vom Besteller (Bauherr) gerügten... weiterlesen

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Ersatzvornahme

Der Besteller hat gestützt auf OR 366 Abs. 2 grundsätzlich das Recht auf Ersatzvornahme: Grundsatz Unbeschränkte Zulässigkeit Abgesehen von der nachfolgend erwähnten Ausnahme Unbefugter Subunternehmerbeizug... weiterlesen

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Mängelfolge-Schadenersatz

Die Mängelrechte des Bestellers werden ergänzt durch das Recht auf Mängelfolge-Schadenersatz, welches der Besteller unter nachgenannten Bedingungen gegenüber dem Unternehmer geltend machen kann: Definitionen Mängelfolgeschaden... weiterlesen

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Nachbesserungsrecht

Das Nachbesserungsrecht bezieht sich auf das minder erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Nachbesserungsrecht   =         Recht des Bestellers,... weiterlesen

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Minderungsrecht

Das Minderungsrecht bezieht sich auf das minder (weniger) erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Minderungsrecht   =         Recht des... weiterlesen

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Wandelungsrecht

Das Wandelungsrecht bezieht sich auf das erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Wandelungsrecht   =         (Wahl-)Recht des Bestellers, die... weiterlesen

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Besteller-Mängelrechte

Einleitung Der Besteller hat, sofern eine Mängelbehebung unterblieb, – unter Berücksichtigung des Mängelmasses (erhebliche oder minder erhebliche Werkmängel) – verschiedene Wahlrechte und Anspruch auf einen... weiterlesen