Bauhandwerkerpfandrecht

Die Eintragungsfrist

Allgemeines Ein Bauhandwerkerpfandrecht kann nicht in jedem beliebigen Zeitpunkt eingetragen werden. Es besteht eine gesetzliche Frist, die mit dem Abschluss der Arbeiten zu laufen beginnt... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Der Betrag des Pfandrechts (Pfandsumme)

Die Grundlage für die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts ist die Forderung des Handwerkers gegen den Besteller (bzw. den Eigentümer). Das Bauhandwerkerpfandrecht ist eine Grundpfandverschreibung (wie z.B.... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Zu belastendes Grundstück

Bezeichnung des Grundstücks Der Handwerker hat das Grundstück, auf welchem das Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen werden soll, genau zu bezeichnen. Es muss dasjenige Grundstück sein, für welches... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Nicht geschützte Leistungen

Keinen Anspruch auf Eintragung hat, wer die Voraussetzungen nicht erfüllt (Geschützte Leistungen). Keinen Anspruch haben daher: Architekten und Ingenieure (weil ihre Arbeit nicht physisch in... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Geschützte Leistungen

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Handwerker ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen: Es besteht eine Forderung aus Arbeitsleistung. Die Arbeitsleistung hatte die Lieferung von Material und Arbeit... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Doppelanmeldung

Es kann die Situation eintreten, dass zwei Unternehmer, welche noch nicht entlöhnt wurden, für dieselbe Arbeit (z.B. Unternehmer und Subunternehmer) eine Eintragung verlangen. Der Grundeigentümer... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Schutz vor Doppelzahlung

Nach einer umstrittenen Rechtsprechung des Bundesgerichts hat ein Subunternehmer selbst dann einen Anspruch auf Errichtung des Bauhandwerkerpfandrechts, wenn der Grundeigentümer den GU/TU bereits bezahlt hat... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Der Grundeigentümer ist die öffentliche Hand

Grundstücke, die dem Gemeinwesen gehören, sind nicht pfändbar, sofern sie dem Verwaltungsvermögen des Gemeinwesen zugehören. Zum Verwaltungsvermögen gehören Objekte, die dem Gemeinwesen unmittelbar der Erledigung... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Die belastete Person

Der Normalfall Der dem Gesetz zu Grunde liegende Normalfall zeichnet sich dadurch aus, dass der Vertragspartner des Handwerkers zugleich der Grundeigentümer des Grundstückes ist, welches... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Abtretungsgläubiger

Tritt der Handwerker seine Forderung gegen den Grundeigentümer bzw. Besteller bzw. GU/TU an einen Dritten ab, so geht auch der Anspruch auf Errichtung des Pfandrechtes... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Anbieter von Temporärarbeiten

Hilft ein Unternehmen einem anderen vorübergehend (z.B. wegen Kapazitätsengpässen) bei Bauarbeiten aus, so sind diese Temporäreinsätze nicht durch das Bauhandwerkerpfandrecht geschützt. Zwischen den beiden Unternehmern... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Die Stellung des Subunternehmers

Der Idee des Bauhandwerkerpfandrechts liegt die Vorstellung zu Grunde, dass der Handwerker mit dem Grundeigentümer bzw. Besteller in einem direkten Vertragsverhältnis stehe. Dies ist jedoch... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Die Rechtsform der berechtigten Person

Auf die Rechtsform des Handwerkers kommt es grundsätzlich nicht an. Berechtigt sind Einzelfirmen, einfache Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie juristische Personen (Aktiengesellschaften, Genossenschaften). Keine Berechtigung... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Das Bauhandwerkerpfandrecht

Die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bringt zusätzliche Sicherheit für den Handwerker und Unternehmer. Ohne das Bauhandwerkerpfandrecht verfügt der Gläubiger nur über einen obligatorischen Anspruch gegenüber dem... weiterlesen