Die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, ist befristet. Nachdem das Baugesuch deponiert wurde, macht die Gemeinde das Bauvorhaben öffentlich bekannt.
Wer einen Rekurs einlegen will, muss innert 20 Tagen ab Bekanntmachung des Vorhabens den baurechtlichen Entscheid beim zuständigen Gemeinwesen verlangen.
Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Ist dagegen das Begehren rechtzeitig angebracht worden, sind dem Gesuchsteller alle baurechtlichen Entscheide über das Vorhaben zuzustellen, solange keine neue Aussteckung und Bekanntmachung erfolgt ist.
Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides kann jedermann verlangen. Die Legitimation wird erst im Rekursverfahren geprüft.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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