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Immaterialgüterrecht Schweiz / Immaterialgüterrecht

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Pokémon Go im Recht

Datum:
05.08.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Immaterialgüterrecht Schweiz
Stichworte:
Ablenkung, Arbeitsplatz, Familie, Kinder, Strassenverkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Videospiel mit betriebswirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Folgen

pokemon

Was ist Pokémon Go?

Pokémon Go ist ein Videospiel für Handheld-Mobilgeräte wie Smartphones, Tablet-Computers und basiert auf den Betriebssystemen iOS und Android. Dieses Free to play-Spiel ist v.a. als App erhältlich. Entwickelt wurde das Videospiel vom US-amerikanischen Softwareunternehmen Niantic Labs. Herausgeber ist The Pokémon Company. Die Erstveröffentlichung in der Schweiz fand am 16.07.2016 statt.

Wie funktioniert Pokémon Go?

Pokémon Go ist ein sog. positionsbezogenes Spiel. Es nutzt als Spielumgebung die erweiterte Realität (Augmented Reality). Pokémon Go stellt über GPS und Mobilfunkortung den Spielerstandort fest und positioniert ihn virtuell auf einer Google Map-Landkarte. Pokémon Go nutzt (fremde) Standorte der realen Welt (zB Wahrzeichen, Sehenswürdigkeiten, spezielle Objekte usw.) zur Gestaltung der virtuellen Spielwelt. Während des Spiels können die Pokémon-Spieler virtuelle Pokémon fangen, diese entwickeln, trainieren und in virtuelle Kämpfe gegen andere Pokémons entsenden. Weitere Informationen zum Spiel-Meccano würden den Rahmen dieser Publikation sprengen, können aber in einschlägigen Webpublikationen nachgelesen werden.

Rechtliche Aspekte

Es ist damit zu rechnen, dass Pokémon Go in den verschiedensten Rechtsbereichen ungeahnte Auswirkungen haben wird. Wir versuchen anhand der nachgenannten Rechtsgebiete mögliche Berührungspunkte auszuloten:

» Zivilrecht

  1. Eherecht / Ehescheidung
    • Ehezerrüttung des ständigen Spielens wegen
  1. Kindsrecht
    • Vernachlässigung der elterlichen Fürsorge des Spielens wegen
  1. Erbrecht
    • „Auf-den-Pflichtteilsetzen“ gesetzlicher Erben wegen eines spielbedingt ungenügenden familiären Kontakts

» Handelsrecht

  1. Handels-Lizenzrecht
    • In den Verkehr bringen von Nachahmungen oder Piratenkopien des Videospiels
  1. Börsen- und Kapitalmarktrecht
    • Pokémon Go-Hype
    • Baisse für andere Spielehersteller / unterlassene Gewinnwarnung uam

» Vertragsrecht

  1. Kauf / AGB
    • Zulässigkeit des Weiterverkaufs eines Pokémon Go-Lizenz? Übertragbarkeit?
  1. Tausch
    • Zulässigkeit des Tauschs einer Pokémon Go-Lizenz? Übertragbarkeit?
  1. Schenkung
    • Kann eine Pokémon Go-Lizenz Schenkungsgegenstand bilden? Übertragbarkeit?
  1. Leihe
    • Kann ein Pokémon Go-App in natura ausgeliehen werden?
  1. Arbeitsrecht
    • Pokémon Go während der Arbeit, siehe nachfolgenden Exkurs
  1. Werkvertrag
    • (Erlaubte) Weiterentwicklung des Pokémon Go-Spiels aufgrund eines Subunternehmerverhältnisses oder einer allf. Masterlizenz etc.
  1. Auftrag
    • Pokémon Go-Trainer erfüllt seinen Schulungsauftrag nicht oder nicht sorgfältig / Widerrufsrecht nach OR 404

» Strafrecht

  1. Allgemeines Strafrecht
    • Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (Streitigkeiten unter Pokémon-Spielern)
    • Hausfriedensbruch (StGB 186)
  1. Verkehrsrecht
    • Bestrafung wegen Verletzung der Vorsichtspflichten im Strassenverkehr (SVG 31 Abs. 1 / Art. 3 Abs. 1 Verkehrsregelverordnung sowie SVG 90)
    • Führerausweisentzug
    • Judikatur zum Telefonieren (ohne Freisprecheinrichtung) oder zum SMS-Schreiben am Steuer
    • Pokémon-Sammeln während Fahrradfahrt (eine Beurteilung aus Deutschland)

» Haftpflicht- und Versicherungsrecht

  1. Haftpflichtrecht / Motorfahrzeughaftpflichtversicherung / Unfallversicherung
    • Motorfahrzeugversicherung
      • Regress auf den Fahrer wegen Grobfahrlässigkeit
    • Unfallversicherung
      • Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit (UVG 37 Abs. 2)
    • Privathaftpflichtversicherung
      • Gefährdung durch das Spielen kann den Versicherer zu Leistungskürzungen berechtigen
  1. Produktehaftpflicht
    • Folgeschäden, die durch die Anwendung des Pokémon-Produkts entstehen
  1. Werkeigentümerhaftung
    • Haftung des Werkeigentümers für die ungenügenden Sicherheitsmassnahmen (keine Abschrankungen, keine Schutzgeländer, keine Beleuchtung usw.)
  1. Privatversicherungsrecht
    • Haftpflichtdeckung für die Drittschadenszufügung, nach konkretem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung
  1. Risiko-Management / Risk-Management
    • Einordnung dieses Spieles im Risikoradar
    • Compliance-Management
    • Personalführung

» Immaterialgüterrecht

  1. Markenrecht
  1. Patentrecht
    • Es könnte sein, dass Niantic Labs die Software patentieren lassen will
    • Patente
  1. Designrecht
    • Verletzung des gängigen Pokémon-Symbols (Mod. Dép.)
    • Designrecht
  1. Urheberrecht
  1. Wettbewerbsrecht
    • Aggressive Vertriebs- und Verkaufsmethoden (nicht bekannt oder festgestellt)
  1. Medienrecht
    • Medienrechtlich unzulässige Berichterstattungen zu Pokémon Go
  1. Werberecht
    • Falls Niantic Labs wider Erwarten unlautere Werbung machen würde
  1. Lizenzrecht
    • Verkauf, Nutzung und Widerruf der App-Lizenzen für Pokémon Go
    • Funktionstauglichkeit
      • Update-Probleme?
      • Server-Probleme?
      • Überlastungsschwierigkeiten?
      • o.ä.
    • Verletzung der Daten- und Nutzungsbestimmungen durch den Anbieter und / oder den Spieler

» Internationales Recht

  1. Internationales Privatrecht
    • Bestellung des Pokémon-Apps über die Grenzen hinweg
    • Übersiedlung des App-Lizenznehmers
    • etc.
  1. Luftfahrtrecht
    • Nutzung des Apps trotz Verbotshinweises des Kabinenpersonals

» SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht

  1. Betreibungsrecht
    • Kompetenzqualität des Pokémon-App (SchKG 92)
  1. Konkursrecht
    • Kompetenzqualität des Pokémon-App (SchKG 224 i.V.m. SchKG 92)
    • Vgl. https://law.ch/lawinfo/konkursinventar/kompetenzstuecke
  1. Arrest
    • Pokémon-App ist als Bagatellgegenstand wohl kaum verwertbar und damit nicht verarrestierbar, selbst wenn die Lizenzbedingungen (unbekannt) eine Zwangsverwertung zulassen würden

» Verwaltungsrecht

  1. Verwaltungsrecht allgemein
    • Erweiterte Nutzung des öffentlichen Grund
  1. Öffentliches Personalrecht
    • Es stellen sich die gleichen Fragen wie beim privaten Arbeitsrecht (Verletzung der Leistungspflicht und der Treuepflicht des Arbeitnehmers); siehe nachfolgenden Exkurs
  1. Datenschutzrecht
    • Die App-Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen können dem geltenden schweizerischen Recht widersprechen
  1. Bildungsrecht
    • Weisungen der Schulleitung bzw. des Lehrers im Zusammenhang mit dem Pokémon-Spielen während des Unterrichts
  1. Zollrecht
    • Einfuhr von Pokémon-Apps aus anderen Ländern und Ausfuhr in andere Staaten
    • Verzollung gefangener Pokémons 🙂
  1. Telekommunikationsrecht
    • Verletzung von Telekommunikationsrecht
  1. Gesundheitsrecht
    • Behandlung der Spielsucht-Krankheit bzw. Suchtprävention

» Prozessrecht

  1. Zivilprozessrecht
    • Arbeitsstreitigkeiten
    • Werkeigentümerhaftungsstreit (Pokémon Go-Spieler vs. Werkeigentümer)
    • Streitigkeiten Pokémon Go-Spiel-Verkaufs- oder Tauschgeschäften, auch via Online-Plattformen (E-Commerce)
  1. Strafprozessrecht
    • Verfahren betreffend Hausfriedensbruch
    • Verfahren betreffend Verkehrsdelikte
  1. Gutachten / Expertisen
    • Unfallgutachten, zB ob die Unfallfolgen auf eine reduzierte Aufmerksamkeit des Pokémon Go-Spielens zurückzuführen sind

Exkurs: Pokémon Go während der Arbeit

Sofern und soweit das Mobilephone und das Tablet nicht Arbeitgebereigentum sind und der Arbeitnehmer eine Funktion hat, die büroexternes Pokémon-Spielen ermöglicht, schränkt sich die Thematik gegenüber dem populären Dauerthema „Private Internetnutzung am Arbeitsplatz“ auf folgende Punkte ein:

  1. Verletzung der Leistungs- und Treuepflicht durch den Arbeitnehmer
  2. Beeinträchtigung von Arbeitskollegen durch das Spielen
  3. Verletzung ev. Arbeitgeberweisungen für Berufe, die auf eine Ortungs-Anonymität angewiesen sind
  4. Verletzung ev. Arbeitgeberweisungen bei BYOD-Mobilephones und -Tablets

Es ist davon auszugehen, dass Personalreglemente (Regelungsinhalt; Betriebsordnung) mit Pokémon-Verwendungsverboten ergänzt werden.

Betriebswirtschaftliche und finanzielle Aspekte

Für die Unternehmen und für den Staat wird durch das Pokémon Go-Spielen ein betrieblicher bzw. volkswirtschaftlicher Schaden in nicht abschätzbarer Grössenordnung entstehen. Auch mit den heute fortschrittlicheren statistischen Tools wird sich der finanzielle Schaden (Arbeitsproduktivitätsverlust der Unternehmen und Steuermindereinnahmen) mangels Erfassung der Leistungsfehlzeiten kaum genau messen lassen.

Negative Spielsucht

Pokémon Go spricht die Spielsucht im Menschen an. Sie dürfte für all jene eine (auch existenzielle) Gefahr sein, die sich mehr zum Spiel als zur Wahrung ihrer täglichen Pflichten in Familie, bei der Arbeit, auf der Strasse usw. hingerissen fühlen.

Positive Gesundheitsfolgen

Es gibt erste medizinische Publikationen zu Pokémon Go. Dabei fallen einige positive gesundheitliche Auswirkungen des Pokémon-Spielens auf:

  • Mehr Bewegung
  • Körperliche Lebensstilverbesserung
  • Förderung von Interaktion und Spass
  • Integration schüchterner Personen
  • Bei depressiven Spielern verbessere sich die mentale und physische Gesundheit

Einzelne Wissenschafter fordern mehr klinische Studien und Erfahrungen, um definitiv sichere Rückschlüsse auf gesundheitliche Effekte von Pokémon Go ziehen zu können.

Gefahrenhinweise aus dem Gesundheitssektor

Die Spieler werden aber auch gewarnt. So sollten sie unbekannte Gegenden und das Spielen nachts aus Sicherheitsgründen meiden.

Aufmerksamkeits- und Risikoverlagerung auf andere

Die Fokussierung auf das Pokémon Go-Spiel im Handheld absorbiert die Aufmerksamkeit des Spielers im Outdoor-Bereich, da wo er auf allerlei Risiken zu achten hätte: Risiken im Strassenverkehr, Gefahren, wo der Pokémon-Spieler in fremden Gärten und Arealen hintritt usw. Pokémon-Spielen während des Autofahrens, unachtsames Herumlaufen und dergleichen mehr bergen erhebliche Risiken für die Spieler und für Dritte.

Jeder, der während des Autofahrens, des Radfahrens oder als Fussgänger Pokémon spielt, erhöht die Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer. Es findet im Strassenverkehr also eine Risikoverlagerung auf Dritte statt. Das „Betriebsrisiko“ des Automobilisten fährt immer mit; auch der unschuldige Unfallbeteiligte hat oft einen Teil der finanziellen Unfallfolgen mitzutragen ((Unfallreparatur). Nicht vergessen werden dürfen auch die psychischen Unfallauswirkungen.

Ein nicht zu unterschätzendes Risiko wird auch für die Werkeigentümer (Hauseigentümer, (Betriebs-)Anlagenbesitzer usw.) entstehen. Überall da, wo Eigentümer und Selbstnutzer die Gefahren ihrer Grundstücke kennen und keine Gefahren für Dritte (Mieter, Pächter usw.) zu schützen sind, können nun (Absturz-)Gefahren von entfesselten, nicht ortskundigen und zu Tag und Nachtzeiten nicht fremdes Eigentum beachtenden Pokémon Go-Spielern mit Folgen für deren Leib und Leben entstehen. Es ist denkbar, dass sich eine oder andere Werkeigentümer den Vorwurf wird gefallen lassen müssen, seine Grundstückseinrichtungen seien zu wenig geschützt gewesen. Vorsichtige Grundeigentümer, die sich nicht einer Werkeigentümerhaftung (Werkeigentuemerhaftung OR 58) aussetzen wollen, sollten daher einen „Pokémon Go-bedingten“ Gefahren-Check ihres Grundstückes machen. Gleiches ist den professionellen Immobilienbewirtschaftern für die von ihnen verwalteten Grundstücke zu empfehlen.

Einschränkungen oder Spielverbote?

In einigen Staaten ist die Nutzung von Pokémon Go für sicherheitsrelevante Bereiche (Diplomatie, Militär, Polizei usw.) verboten. Es wird befürchtet, dass Magistratspersonen durch Pokémon Go in Fallen gelockt und angegriffen oder entführt werden könnten. Pokémon Go wird auch aus religiösen Gründen als Glücksspiel abgelehnt.

Ob und inwieweit Einschränkungen oder Verbote in kontinental-europäischen Staaten bzw. in der Schweiz erlassen werden, wird sich weisen. Für die auf Kontinuität und Rechtssicherheit bedachte und eine Überregulierung vermeidende Gesetzgebung wird entscheidend sein, wie sich einerseits der Gefahrengrad im Alltag und andererseits die Beständigkeit des derzeitigen Hypes entwickeln wird.

Fazit

Pokémon Go greift also in alle täglichen Abläufe und in alle betriebswirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Bereiche ein. Wir gehen davon aus, dass in den einen oder anderen Aspekten auch die Gerichte mit Pokémon Go konfrontiert werden und dass, wir über die Gerichtsberichterstattung wieder von Pokémon Go hören werden.

Quelle

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