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Schenkungen / Spenden

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Einleitung: Schenkungen in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenken, Schenkungen, Spende, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einstieg: Schenkung und Spende

Überblick

SchenkenSpendenStiftenVererbenVermachen

Schenkungsarten

Das Schenkungsrecht kennt 2 Schenkungsarten:

Formzwang bei Schenkungen

Der Formzwang für Schenkungen gliedert sich wie folgt:

  • Handschenkung / Realschenkung
    • Übergabe der Sache (OR 242)
  • Schenkungsversprechen
    • Einfache Schriftlichkeit
    • Öffentliche Beurkundung für Grundstücks-Schenkungen

Schenkungselemente

Das Schenkungsrecht wird geprägt durch folgende essentiellen Elemente:

  • (lebzeitige) Zuwendung
  • Unentgeltlichkeit

Schwierige Abgrenzung gegenüber anderen unentgeltlichen Rechtsgeschäften

Die Abgrenzung der Schenkung von andern Unentgeltlichkeitsgeschäften ist manchmal nicht einfach.

Die verschiedenen Schenkungsarten und die unterschiedlichen Formvorschriften sind in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schenkung (OR 239 ff.) nicht sehr systematisch und für Laien wenig verständlich legiferiert.

» Schenkungsarten

» Andere Unentgeltlichkeitsgeschäfte

» Gefälligkeiten

Musterverträge für Schenkungen

» Muster / Vorlagen für verschiedene Schenkungsverträge

Überblick:

SchenkenSpendenStiftenVererbenVermachen

Überblick: Schenken

Begünstigender (Zuwender) Schenker
Mittler / Organisation
Begünstigter Beschenkter
Funktion Zuwendung an bestimmte Person
Zuwendungs-Gegenstände Geld/Sache/Recht
Zuwendungsart Handschenkung / Schenkungsversprechen
Veranlassungszeitpunkt lebzeitig
Erfolgszeitpunkt lebzeitig /
Ausnahme: Schenkung auf den Tod hin (Erbvertragsform!)
Veranlassungsgeschäft (jederzeit frei) widerrufbar vgl. Rückfall / Widerruf 
Veranlassungsgeschäft bindend vgl. Rückfall / Widerruf 
Anwendbares Recht Schenkungsrecht
Link innerhalb Website Begriff
Link ausserhalb Website

Überblick: Spenden

Begünstigender (Zuwender) Spender
Mittler / Organisation Spendenorganisation (Fundraiser)
Begünstigter Begünstigter
Funktion Sammlungszweck
Zuwendungs-Gegenstände Geld/Sache
Zuwendungsart Handspende / Spendenvertrag (Patenschaft)
Veranlassungszeitpunkt lebzeitig
Erfolgszeitpunkt lebzeitig
Veranlassungsgeschäft (jederzeit frei) widerrufbar
Veranlassungsgeschäft bindend Vollzogene Handspende + Spendenvertrag
Anwendbares Recht Schenkungs- + Spendenrecht
Link innerhalb Website Spendenrecht
Link ausserhalb Website

Überblick: Stiften

Begünstigender (Zuwender) Stifter
Mittler / Organisation Stiftung
Begünstigter Destinatär
Funktion Stiftungszweck
Zuwendungs-Gegenstände Geld/Sache/Recht
Zuwendungsart
Veranlassungszeitpunkt lebzeitig
Erfolgszeitpunkt lebzeitig / Ausnahme: Stiftungserrichtung auf den Todesfall hin
Veranlassungsgeschäft (jederzeit frei) widerrufbar Testament
Veranlassungsgeschäft bindend Stiftungsurkunde (für sofort) / Erbvertrag für letztwillig
Anwendbares Recht Stiftungsrecht
Link innerhalb Website Exkurs: Stiften
Link ausserhalb Website Stiftungsrecht

Überblick: Vererben

Begünstigender (Zuwender) Erblasser
Mittler / Organisation
Begünstigter Erbe
Funktion Erbeneinsetzung einer bestimmten Person
Zuwendungs-Gegenstände Anteil am Nachlass
Zuwendungsart
Veranlassungszeitpunkt lebzeitig
Erfolgszeitpunkt letztwillig (Tod des Zuwenders)
Veranlassungsgeschäft (jederzeit frei) widerrufbar Testament
Veranlassungsgeschäft bindend Erbvertrag
Anwendbares Recht Erbrecht
Link innerhalb Website Exkurs: Vererben
Link ausserhalb Website Erbeinsetzung

Überblick: Vermachen

Begünstigender (Zuwender) Erblasser
Mittler / Organisation
Begünstigter Vermächtnisnehmer / Legatar
Funktion Zuwendung an bestimmte Person
Zuwendungs-Gegenstände Geld/Sache/Recht/Verschaffung
Zuwendungsart
Veranlassungszeitpunkt lebzeitig
Erfolgszeitpunkt letztwillig (Tod des Zuwenders)
Veranlassungsgeschäft (jederzeit frei) widerrufbar Testament
Veranlassungsgeschäft bindend Erbvertrag
Anwendbares Recht Erbrecht
Link innerhalb Website Exkurs: Vermachen
Link ausserhalb Website Vermächtnis

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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