Lehre und Rechtsprechung nehmen als Rechtsnatur der Forfaitierung an:
- Forderungskauf
- Kauf später fällig werdender Forderungen unter Abzug des Zwischenzinses für die Dauer zwischen Forderungskauf und Verfalltag der gekauften Forderung
- = Diskontgeschäft
Weiterführende Informationen
- DEUBER ANDREAS, Rechtliche Aspekte der Forfaitierung, St. Gallen 1993, S.30 f.
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