LAWINFO

Forfaitierung

QR Code

Fazit

Datum:
06.11.2014
Update:
04.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Forfaitierung gilt als „Finanzinnovation“, ein Exportfinanzierungsinstrument, welches in besonderem Ausmass als ein Vertrauensgeschäft gilt.

Aufgrund der teils unterschiedlichen internationalen Rechtsnormen (mehr bei den Buchforderungen, weniger bei den Wechseln) und angesichts der dadurch entstehenden Rechtsunsicherheiten ist der Forfaitierung der absolute Durchbruch nicht gelungen. – Soweit möglich, wenden viele Exporteure das sicherere Dokumentenakkreditiv an.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.