Der Forfaitierungsvertrag (Verpflichtungsgeschäft) wird durch die jeweiligen Übertragungshandlungen (Verfügungsgeschäft) erfüllt:
Leistung
- Wechsel
- Wertpapierübergabe, mit Indossament, an den Forfaiteur
- Buchforderungen und Leasingraten
- Zession (Abtretung) der zu forfaitierenden Forderung an den Forfaiteur
Gegenleistung
- Zahlung des Forderungskaufpreises an den Forfaitist
- Tilgung Zug-um-Zug (Barkauf)
Normalerweise ist der Forfaitierungsvertrag als Transaktionsgeschäft nicht kündbar.
Weiterführende Informationen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.