LAWINFO

Forfaitierung

QR Code

Verfügungsgeschäft

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Forfaitierungsvertrag (Verpflichtungsgeschäft) wird durch die jeweiligen Übertragungshandlungen (Verfügungsgeschäft) erfüllt:

Leistung

  • Wechsel
    • Wertpapierübergabe, mit Indossament, an den Forfaiteur
  • Buchforderungen und Leasingraten
    • Zession (Abtretung) der zu forfaitierenden Forderung an den Forfaiteur

Gegenleistung

  • Zahlung des Forderungskaufpreises an den Forfaitist
    • Tilgung Zug-um-Zug (Barkauf)

Normalerweise ist der Forfaitierungsvertrag als Transaktionsgeschäft nicht kündbar.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.