Zivilprozessrecht
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PRSZP.
R.
S.
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Der Zivilprozess dient der Geltendmachung von Geld- oder anderen Ansprüchen sowie seltener der Feststellung bestimmter Rechtsverhältnisse; bei klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen wird unterschieden in Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen.
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