Internationales Recht
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Internationales Recht
Das internationale Recht wird durch das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) als Kodifikation bestimmt, welches nebst Staatsverträgen (wie das sog. Lugano Uebereinkommen (LuGUe) die Rechtsanknüpfung und die Rechtsdurchsetzung zwischen Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) regelt.
Das internationale Recht beschlägt Rechtsverhältnisse in zwei oder mehreren Staaten und betrifft die Suche nach dem anwendbaren Recht bzw. Gerichtsstand, insbesondere die Besonderheiten zwischen internationalem Schweizer Recht und seiner Anwendung im internationalen Kontext.
Personenfreizügigkeit Schweiz
Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz wurde am 21.06.1999 unterzeichnet und am 01.06.2002 in Kraft gesetzt. Das FZA und dessen Protokolle vereinfachen die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger in der Schweiz. Ergänzt wurde das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, durch das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme.
Die nämlichen Regelungen gelten für Staatsangehörige der EFTA-Länder.
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