LAWINFO

Konkursverwertung

QR Code

Ausländische Insolvenz mit Schuldnervermögen in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Befindet sich Massavermögen eines ausländischen Insolvenzverfahrens in der Schweiz, tun ausländische Insolvenzverwalter gut daran, die Sach- und Rechtslage abzuklären bzw. einen schweizerischen Konkursspezialisten mit der Legitimationsfrage zu konsultieren bzw. zu mandatieren:

  • Im Ausland eröffneter Konkurs
    • Im Falle einer im Ausland eröffneten Insolvenz (Konkurs) wird dieser in der Schweiz anerkannt, wenn
      • Die Voraussetzungen von IPRG 166 erfüllt sind, nämlich:
        • Erlass des ausländischen Konkurserkenntnisses von zuständiger Stelle;
        • Kein Entgegenstehen eines allgemeinen Verweigerungsgrundes nach IPRG 27;
        • Ausländischer Staat muss mit der Schweiz Gegenrecht halten.
  • Schweizerisches Rechtshilfe-Modell von IPRG 166
    • Für ausländische Konkursverwalter sind somit die Regeln von IPRG 166 ff. zu beachten und zu prüfen, ob in der Schweiz ein sog. Hilfskonkurs“ (auch: „Partikularkonkurs“, „Minikonkurs“) zu eröffnen ist:
  • Grundsatz: Ausländischer Insolvenzverwalter ohne direkte Verwertungsrechte
    • Der ausländische Insolvenzverwalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegen einen in der Schweiz wohnhaften Schuldner direkt eine Forderungsklage vor schweizerischen Gerichten zu erheben
    • Ebenfalls unzulässig ist eine Forderungsklage vor einem schweizerischen Gericht mit vorfrageweiser Anerkennung des ausländischen Insolvenzverfahrens
      • Vgl.
        • BGE 134 III 366
  • Ausnahme: Aktivlegitimation des ausländischen Insolvenzverwalters unter besonderen Voraussetzungen

Literatur

  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 40 N 9 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.