Begriff Nichterwerbstätiger
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, insbesondere:
- IV-Renten-Bezüger
- Ausgesteuerte
- Studierende
- Teilzeitbeschäftigte
Beitragsdauer
Nichterwerbstätige sind beitragspflichtig
- ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
- bis Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollendet haben
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe liegt zwischen Fr. 460 und Fr. 10’100. Hinzukommen Verwaltungskosten von 3%.
Online-Rechner
Für weitere Informationen betreffend Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige sowie für eine konkrete Berechnung siehe den Online Rechner auf http://www.svazurich.ch.