Begriff Nichterwerbstätiger
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, insbesondere:
- IV-Renten-Bezüger
- Ausgesteuerte
- Studierende
- Teilzeitbeschäftigte
Beitragsdauer
Nichterwerbstätige sind beitragspflichtig
- ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
- bis Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollendet haben
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe liegt zwischen Fr. 460 und Fr. 10’100. Hinzukommen Verwaltungskosten von 3%.
Online-Rechner
Für weitere Informationen betreffend Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige sowie für eine konkrete Berechnung siehe den Online Rechner auf http://www.svazurich.ch.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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