LAWINFO

AHV-Haftung

QR Code

Business Defence

Datum:
14.01.2010
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf den Rechtfertigungsgrund der Business Defense (vgl. BGE v. 18.05.2005, H 195/04) kann sich berufen, wer (kumulativ):

  • sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet
  • für das Überleben des Unternehmens zunächst andere wesentliche Schulden (z.B. gegenüber der Arbeitnehmer oder Lieferanten) als jene gegenüber der Sozialversicherung bezahlt
  • aufgrund einer seriösen Beurteilung der Lage annehmen darf, die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge innert nützlicher Frist nachzahlen zu können

Ausschluss

Die Berufung auf die Business Defense ist ausgeschlossen (vgl. BGE v. 25.03.2002, H 236/01), wenn

  • aufgrund der Höhe der offenen Verbindlichkeiten bzw. der eingegangenen Risiken
  • nicht erwartet werden durfte, die vorübergehende Nichtbezahlung der Sozialversicherungsbeiträge führe zur Unternehmensrettung

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.