Geht der Arbeitgeber aus schützenswerten unternehmerischen oder betriebswirtschaftlichen Überlegungen eine Abhängigkeit zur kreditierenden Bank ein (z.B. durch Globalzession) und fehlt ihm damit ein finanzieller Spielraum, die Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, so kann dies rechtfertigende Wirkung haben (BGE v. 24.09.2001, H 343/00).
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AHV-Haftung