Einleitung
Das Inkasso einer rechtskräftigen Schadenersatzforderung kann erfolgen durch
- Verrechnung
- Betreibung
Verrechnung
Die Schadenersatzforderung kann mit einer Forderung des Haftpflichtigen gegenüber der Ausgleichskasse verrechnet werden.
Achtung:
Auch bei einer Verrechnung muss dem Schuldner das Existenzminimum belassen werden (BGE 115 V 343)
Betreibung
Bezahlt der Schuldner nicht und kann die Forderung auch nicht verrechnet werden, ist der Schuldner zu betreiben.
Achtung:
Die Forderung kann auch gegenüber einem der Konkursbetreibung unterliegenden Schuldner nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung geltend gemacht werden (SchKG 43 I). In einem Konkurs aufgrund eines Konkursbegehrens eines anderen Gläubigers kann die Ausgleichskasse die Schadenersatzforderung hingegen eingeben.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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