Einleitung
Das Inkasso einer rechtskräftigen Schadenersatzforderung kann erfolgen durch
- Verrechnung
- Betreibung
Verrechnung
Die Schadenersatzforderung kann mit einer Forderung des Haftpflichtigen gegenüber der Ausgleichskasse verrechnet werden.
Achtung:
Auch bei einer Verrechnung muss dem Schuldner das Existenzminimum belassen werden (BGE 115 V 343)
Betreibung
Bezahlt der Schuldner nicht und kann die Forderung auch nicht verrechnet werden, ist der Schuldner zu betreiben.
Achtung:
Die Forderung kann auch gegenüber einem der Konkursbetreibung unterliegenden Schuldner nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung geltend gemacht werden (SchKG 43 I). In einem Konkurs aufgrund eines Konkursbegehrens eines anderen Gläubigers kann die Ausgleichskasse die Schadenersatzforderung hingegen eingeben.