LAWINFO

Anmerkung

QR Code

Dauerhafte Eigentumsbeschränkungen

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss ZGB 962 Abs. 3 bestimmt der Bundesrat, in welchen Sachbereichen des kantonalen Rechts die Eigentumsbeschränkungen angemerkt werden müssen.

Zu den zwingend anzumerkenden öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zählen (GBV 129 Abs. 1):

  • Natur-, Heimat- und Umweltschutz
  • Wasserrecht und Wasserbau
  • Strassenbau und Strassenpolizei
  • Förderung des Wohnungsbaus
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Amtliche Vermessung
  • Baugesetzgebung
  • Enteignungsrecht

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.