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Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentümer

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentümer

Grundlage

Ausgangslage

  • Begründung von Miteigentum

Anmerkungsmotiv

  • Information über die Rechte und Pflichten der Miteigentümer

Ziele / Wirkungen

  • Orientierung
  • Verbindlichkeit des Reglements für Rechtsnachfolger

Besonderes

  • Bedeutung
    • allgemein / ursprünglich
      • Verbreitung unterschiedlich, da eine solche Ordnung nicht gesetzlich vorgeschrieben und damit fakultativ ist
        • lange nicht jede Miteigentümergemeinschaft verfügt daher über eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung
    • nachträglich
      • Oft wird eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentümer erst dann aufgesetzt und angemerkt, wenn das Bedürfnis erkannt wurde (nachträgliche Ordnungsabfassung)

Literatur

  • SCHMID JÜRG, Neuerungen beim Miteigentum und Stockwerkeigentum, neue Anmerkungen, in: ZBGR 2010, S. 372 ff.

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