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Gesetzliche Wegrechte / Flurwegbeteiligungen

Rechtsgebiet:
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Stichworte:
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Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Anteile an Flurweg (auch: Landwirtschaftsweg oder Waldbewirtschaftungsweg)

Grundlage

Ausgangslage

  • Alt-rechtliche Beteiligung an einem (landwirtschaftlichen) Flurweg oder an einem Waldbewirtschaftungsweg

Anmerkungsmotiv

  • Verknüpfung des alt-rechtlichen Beteiligungs- und Nutzungsrechts mit dem berechtigten Grundstück

Ziele / Wirkungen

  • Information des Grundeigentümers und Dritter

Besonderes

  • GBV 61 (gesetzliche Wegrechte):
    • „Das kantonale Recht kann vorsehen, dass unmittelbare gesetzliche Wegrechte von bleibendem Bestand (Art. 696 Abs. 2 ZGB) von Amtes wegen angemerkt werden; es bestimmt in diesem Fall die zuständige Behörde und das Verfahren.“

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