Löschungsgründe
Die Löschung einer Anmerkung kann aus folgenden Gründen erfolgen:
- Verlust der gesetzlichen Grundlage infolge späterer Rechtsänderung
- Gegenstandslosigkeit
- zB Verkauf der angemerkten Zugehör
- zB Abtretung der Anmerkungsparzelle an die Gemeinde
- zB Abbruch des Gebäudes, für welches ein Beseitigungs- und Mehrwertrevers angemerkt wurde
- etc.
Zustimmung des Anmerkungsberechtigten
Der aus der Anmerkung Berechtigte muss der Löschung zustimmen.
Löschungsanmeldung
Im Übrigen gelten die Regeln für die Grundbuchanmeldung der Anmerkung und vor allem das Anmeldungsprinzip.
Weiterführende Informationen
Weisung
- Weisung des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht für die Grundbuchämter betreffend Anmerkung bzw. Löschung einer Veräusserungsbeschränkung (nach BGV) vom 29.12.1994, in: ZBGR 76 (1995) 127 ff. einschliesslich ergänzender Richtlinie (ZBGR 76 (1995) 131 ff.)
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Judikatur
- BEZ 2008 Nr. 1
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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