Anmerkungstatbestand
- Anmerkung diverser Eigentumsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung
Grundlage
- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21.03.2003
- Nachfolgeerlass des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG)
- Kantonale Erlasse
- zB Art. 61 Wohnbauförderungsreglement ZH (siehe Box)
- Kommunale Erlasse
- Wohnbauförderungs-Beschluss im konkreten Einzelfall
Ausgangslage
- Gewährung einer Wohnbauhilfe
- Anmerkung vor Auszahlung des Wohnbaudarlehens
Anmerkungsmotiv
- Information über noch nicht abgelaufenes oder zurückbezahltes Wohnbauförderungsdarlehen
Ziele / Wirkungen
- Orientierung Grundeigentümer und Dritte
- Sicherstellung, dass die vom Staat oder den Gemeinden erlassenen Vorschriften bezüglich der subventionierten Bauten eingehalten werden, wie
- Gebäudenutzung zu Wohnzwecken
- niedrige Mietzinse
- Verhinderung eines Verkaufsgewinns
- Erwerb des Grundstücks zum Selbstkostenpreis
- Rückzahlung der Subvention nach Ablauf einer bestimmten Dauer
Besonderes
- Dauer (je nach Wohnbauförderungserlass und Subventionsverfügung)
- Befristung
- Rückzahlung
- o.ä.
Weiterführende Informationen
Bund
- Allgemeine Informationen des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 04.10.1974 (SR 843), im Hinblick auf die unter dieser Gesetzgebung ergangenen Dispositionen
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) | admin.ch
Kantone
- ZH: Verordnung über die Förderung des Wohnungsbaus und des Wohneigentums (Wohnbauförderungsverordnung, vom 14.November 1990)
- ZH: Auszug aus Wohnbauförderungsreglement (Auszug für Subventionsempfänger)
- Auszug aus Wohnbauförderungsreglement | awa.zh.ch