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Sicherung Wohnbauförderung

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Anmerkung diverser Eigentumsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung

Grundlage

  • Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21.03.2003
    • Nachfolgeerlass des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG)
  • Kantonale Erlasse
    • zB Art. 61 Wohnbauförderungsreglement ZH (siehe Box)
  • Kommunale Erlasse
  • Wohnbauförderungs-Beschluss im konkreten Einzelfall

Ausgangslage

  • Gewährung einer Wohnbauhilfe
  • Anmerkung vor Auszahlung des Wohnbaudarlehens

Anmerkungsmotiv

  • Information über noch nicht abgelaufenes oder zurückbezahltes Wohnbauförderungsdarlehen

Ziele / Wirkungen

  • Orientierung Grundeigentümer und Dritte
  • Sicherstellung, dass die vom Staat oder den Gemeinden erlassenen Vorschriften bezüglich der subventionierten Bauten eingehalten werden, wie
    • Gebäudenutzung zu Wohnzwecken
    • niedrige Mietzinse
    • Verhinderung eines Verkaufsgewinns
    • Erwerb des Grundstücks zum Selbstkostenpreis
    • Rückzahlung der Subvention nach Ablauf einer bestimmten Dauer

Besonderes

  • Dauer (je nach Wohnbauförderungserlass und Subventionsverfügung)
    • Befristung
    • Rückzahlung
    • o.ä.

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