Begriff: Arbeitgeberfürsorge
Die Legaldefinition der Arbeitgeberfürsorge lautet gemäss OR 328 Abs. 1 wie folgt:
Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.
Synonyme für den gesetzlichen Begriff der Fürsorgepflicht:
- Arbeitgeberfürsorge
- Interessewahrung des Arbeitgebers.