Abgrenzung: Arbeitgeberfürsoge vs. Arbeitnehmertreue
Arbeitgeberfürsorge
= Pflicht des Arbeitgebers, für das Wohlergehen des Arbeitnehmers während der Arbeit zu sorgen.
Arbeitnehmertreue
= Pflicht des Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren.