Checkliste: Flexible Arbeitszeitmodelle
Einleitung
- Arbeitgeber sind mit immer schneller sich ablösenden Intervallen von Wirtschafts-, Konjunktur- und Bedarfszyklen konfrontiert, an denen sie Betrieb und Mitarbeiterzahl, auch zur Erhaltung der verbleibenden Arbeitsplätze, orientieren müssen.
- Flexible Arbeitszeitmodelle tragen diesen Arbeitgeber-Bedürfnissen Rechnung.
Gleitzeitmodelle
- Zeitautonomie des Arbeitnehmers
- Arbeitsbeginn
- Pausen
- Arbeitsende
- Probleme beim Umgang mit Überstunden und Überzeiten
- Kompensationsregelung notwendig
- Notwendigkeit der Zeiterfassung
- zwingend
- täglich
- inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit
- vgl. ArG 46
- Ausgewogene Lösungen suchen
- zur Vermeidung des beiderseitigen Missbrauchs
- zur Erzielung einer Win-Win-Situation
- Gleitzeitüberhang
- Kompensation mit Freistellung
- vgl. BGE 123 III 469 ff.
- Einführung flexibler Arbeitszeit
- Neuerung kann in der Regel nicht unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers subsumiert werden; auch eine einseitige Vertragsänderung ist nicht zulässig
- Daher:
- Entweder einvernehmliche Vertragsänderung oder
- Änderungskündigung
- Achtung: Risiko einer Massenentlassung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:Arbeitsverhinderung / Lohnfortza...Einleitung zur Lohnfortzahlungspflicht bei...Autoren:PersonalreglementEinleitung zum PersonalreglementAutoren:ArbeitsstreitigkeitenEinleitung zu ArbeitsstreitigkeitenAutoren:Arbeitsrechtliche VerwarnungEinleitung zur Arbeitsrechtlichen VerwarnungAutoren:Home-Office ArbeitEinleitung zur Home Office-Arbeit / Homeof...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht