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Arbeitsrechtliche Verwarnung

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Verwarnungsgespräch

Rechtsgebiet:
Arbeitsrechtliche Verwarnung
Stichworte:
Verwarnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Agenda

  • Verwarnungsvoraussetzungen
  • Verwarnungsfälle
  • Verwarnungsvarianten
  • Gesprächsvorbereitung
  • Problemdefinition
  • Definition der Ziele
  • Definition der Konsequenzen
  • Verwarnungsgespräch
  • Uneinsicht
  • Form der Verwarnung
  • Inhalt der Verwarnung
  • Schranken der Verwarnung
  • Vollzug der Konsequenzen

Das Gespräch

Nach der einführenden Erläuterung des Gesprächsanlasses sollte sich der Gesprächsverlauf in etwa wie folgt entwickeln:

  • Mitarbeiter: Darstellung des Problems
  • Vorgesetzter: Darstellung des Problems aus eigener Sicht
    • Keine Widerlegung
    • Sachliche Gegendarstellung
    • Beispiele erwähnen
    • Belege vorlegen
  • Gemeinsame Lösungssuche
    • Versuch, beide Sichtweisen zu verbinden
    • Gemeinsames Verständnis wecken
    • Veränderungswünsche an Mitarbeiter richten
      • Konkrete Vorschläge
      • Zielformulierungen
      • Hinweis auf verpflichtende Wirkung
    • Ist Uneinsicht zu konstatieren: » Uneinsicht
  • Zielvereinbarung
    • Schriftlich abfassen
    • To do’s und dont’s
    • Termine
    • Zuständigkeiten
      • Ev. Reporting-Empfänger
      • Bezeichnung des Überwachenden
      • Bezeichnung des Ansprechpartners für sich einstellende Probleme.

Das spätere Feedback-Gespräch

Anlässlich des gesetzten Termins sollten sich Chef und Mitarbeiter wieder treffen, um festzustellen,

  • ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden;
  • ob der Mitarbeiter
    • die Zielvereinbarung erfüllt (hat)
    • sich erst auf Zielkurs befindet
    • rückfällig wurde
  • ob weitere Änderungen nötig sind.

Überwachung der Zielerreichung

Der unmittelbare Vorgesetzte sollte den abgemahnten Mitarbeiter überwachen:

  • Hat sich der Mitarbeiter an die Zielvereinbarung gehalten?
  • Ist der Mitarbeiter „rückfällig“ geworden?
  • Ist sein Verhalten noch beklagenswerter geworden?

Ziel-Nichterreichung

Es sind die angedrohten Konsequenzen umzusetzen:

» Vollzug der Konsequenzen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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