LAWINFO

Arbeitsrechtliche Verwarnung

QR Code

Definition der Konsequenzen

Rechtsgebiet:
Arbeitsrechtliche Verwarnung
Stichworte:
Verwarnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Agenda

  • Verwarnungsvoraussetzungen
  • Verwarnungsfälle
  • Verwarnungsvarianten
  • Gesprächsvorbereitung
  • Problemdefinition
  • Definition der Ziele
  • Definition der Konsequenzen
  • Verwarnungsgespräch
  • Uneinsicht
  • Form der Verwarnung
  • Inhalt der Verwarnung
  • Schranken der Verwarnung
  • Vollzug der Konsequenzen

Bei der Festlegung der Konsequenzen geht es um das

  • Was?
    • Welche Konsequenzen sollen vollzogen werden?
  • Wie?
    • Bei welchem Verhalten (Wiederholungsfall etc.) werden die angedrohten Konsequenzen vollzogen?
  • Wann?
    • Zeitpunkt?

Der Mitarbeiter soll merken, dass es sich um eine ernste Sache mit ernst gemeinten Sanktionen geht. Er soll sich nicht bedroht füllen, sonst belastet ihn die Angelegenheit so, dass er das gewünschte Ziel, d.h. seine Weiterbeschäftigung mit verändertem Verhalten, kaum erreichen wird.

» Vollzug der Konsequenzen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.