Agenda
- Verwarnungsvoraussetzungen
- Verwarnungsfälle
- Verwarnungsvarianten
- Gesprächsvorbereitung
- Problemdefinition
- Definition der Ziele
- Definition der Konsequenzen
- Verwarnungsgespräch
- Uneinsicht
- Form der Verwarnung
- Inhalt der Verwarnung
- Schranken der Verwarnung
- Vollzug der Konsequenzen
Für eine Verwarnung sind zu beachten:
- Die Schranken des Weisungsrechts wie
- Schikaneverbot
- Willkürverbot
- keine exemplarische Verwarnung eines Mitarbeiters, obwohl sich mehrere andere im gleichen Moment die nämlichen Pflichtverletzungen zu schulden kommen liessen
- Präzise Bezeichnung der Pflichtverletzung
- Genaue Umschreibung der Konsequenzen einer erneuten Pflichtverletzung.
Tipps:
- Verfassen Sie die Verwarnung schriftlich!
- So müssen Sie sich mit der Historie der Pflichtverletzung beschäftigen und sich auch näher mit den Konsequenzen auseinandersetzen; dies schützt vor Übereilung.
- Bei der Redaktion der Verwarnung können Sie kontrollieren, ob auch die mildere Form des Verweises eingesetzt wurde bzw. in Anbetracht einer groben Pflichtverletzung übergangen werden konnte.
- Händigen Sie das Verwarnungsschreiben persönlich aus und lassen Sie sich den Empfang unterschriftlich bestätigen (siehe Muster).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.