Agenda
- Verwarnungsvoraussetzungen
- Verwarnungsfälle
- Verwarnungsvarianten
- Gesprächsvorbereitung
- Problemdefinition
- Definition der Ziele
- Definition der Konsequenzen
- Verwarnungsgespräch
- Uneinsicht
- Form der Verwarnung
- Inhalt der Verwarnung
- Schranken der Verwarnung
- Vollzug der Konsequenzen
Für eine Verwarnung sind zu beachten:
- Die Schranken des Weisungsrechts wie
- Schikaneverbot
- Willkürverbot
- keine exemplarische Verwarnung eines Mitarbeiters, obwohl sich mehrere andere im gleichen Moment die nämlichen Pflichtverletzungen zu schulden kommen liessen
- Präzise Bezeichnung der Pflichtverletzung
- Genaue Umschreibung der Konsequenzen einer erneuten Pflichtverletzung.
Tipps:
- Verfassen Sie die Verwarnung schriftlich!
- So müssen Sie sich mit der Historie der Pflichtverletzung beschäftigen und sich auch näher mit den Konsequenzen auseinandersetzen; dies schützt vor Übereilung.
- Bei der Redaktion der Verwarnung können Sie kontrollieren, ob auch die mildere Form des Verweises eingesetzt wurde bzw. in Anbetracht einer groben Pflichtverletzung übergangen werden konnte.
- Händigen Sie das Verwarnungsschreiben persönlich aus und lassen Sie sich den Empfang unterschriftlich bestätigen (siehe Muster).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:ArbeitsgemeinschaftEinleitung zur ArbeitsgemeinschaftAutoren:ArbeitsstreitigkeitenEinleitung zu ArbeitsstreitigkeitenAutoren:LehrvertragEinleitung zum LehrvertragAutoren:MassenentlassungEinleitung zur MassenentlassungAutoren:GratifikationEinleitung zur Gratifikation
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht