Mit einem Arrest werden auf Antrag eines (gefährdeten) Gläubigers (auch: Arrestgläubiger) bestimmte Vermögenswerte des Schuldners (auch: Arrestschuldner) im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung provisoris
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Arrest
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Mit einem Arrest werden auf Antrag eines (gefährdeten) Gläubigers (auch: Arrestgläubiger) bestimmte Vermögenswerte des Schuldners (auch: Arrestschuldner) im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung provisoris