Die Schutzschrift ist ein vorsorgliches Verteidigungsmittel gegen ein befürchtetes Arrestbegehren.
Ahnt der Arrestschuldner, dass ein Arrestverfahren droht, kann er beim Arrestgericht eine Schutzschrift einreichen und darin seinen Standpunkt (insbesondere Bestreitung der Arrestvoraussetzungen) vorsorglich darlegen (ZPO 266 und 270).
Die Schutzschrift wird vom Arrestgericht 6 Monate aufbewahrt und dem Arrestgläubiger nur mitgeteilt, wenn dieser tatsächlich ein Arrestbegehren stellt.
Stützt sich der Arrest auf ein Inland-Urteil (Titelarrest nach SchKG 271 Ziff. 6), dürfte die in der Schutzschrift vorgebrachte Bestreitung der Arrestforderung jedoch kaum erfolgsversprechend sein.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RangrücktrittEinleitung zum RangrücktrittAutoren:Schulderlass / ForderungsverzichtEinleitung zum Schulderlass / Forderungsve...Autoren:UnternehmensspaltungEinleitung zur UnternehmensspaltungAutoren:VerzugszinsEinleitung zum VerzugszinsAutoren:Kollokationsverfahren / Kollokat...Einleitung: Kollokationsplan / Kollokation...Autoren:Unternehmenskauf / Unternehmensv...Einleitung zum Unternehmenskauf / Unterneh...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht