Der Versicherte erwartet bei der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich einen Anwaltsbeizug und bezüglich des Leistungsumfangs denjenigen einer „unentgeltlichen Rechtspflege“ (unentgeltliche Prozessführung + unentgeltlicher Rechtsbeistand). – Die Versicherungsleistungen sehen in der Regel aber insofern eine Einschränkung vor, als der Anwaltsbeizug nur gestattet werden muss, wenn er notwendig ist. – Diese Einschränkung kann dazu führen, dass der Versicherer in einfacheren Fällen die Notwendigkeit des Anwaltsbeizugs verneint.
Rechtsschutzversicherungen
Notwendigkeit Anwaltsbeizug?
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