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Autorecht

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Privater Autohandel

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

  • Privatperson kauft Auto von anderer Privatperson
  • =   C2C

Vorteile des privaten Autohandels

  • Abwicklungstempo
    • Schneller Kauf (aber oft weniger schnell als beim Occasionshändler)
  • Preisvorteile
    • Preisvorteile für Verkäufer und Käufer, weil – im Unterschied zum Autogeschäft beim Occasionshändler – keine Unternehmensmarge zu berücksichtigen ist
      • zB durch Anwendung des Mittelwertes von EUROTAX blau (Ankauf durch Autohändler) und EUROTAX gelb (Verkauf durch Autohändler) als Verkaufspreis

Nachteile des privaten Autohandels

  • Dauer des Verkaufsprozesses
    • Länger dauernder Verkaufsprozess als an Markenhändler / Autohändler
  • Abklärung Fahrzeugeigentum
    • Kein Kauf von Fahrzeugen mit 178er-Code „Halterwechsel verboten“ im Fahrzeugausweis (= Leasingfahrzeuge + Mietwagen)
    • Der Schlüsselbesitzer muss nicht der Autoeigentümer sein
      • Schlüsseldieb / Autodieb
      • Person, der die Schlüssel anvertraut wurden
    • Abgestempelter bzw. gelochter Fahrzeugausweis
      • = Keine Eigentumsnachweis und kein Legitimationspapier
    • Autokäufer sollte grösstmögliche Vorsicht walten lassen
      • Strassenverkehrsamt
        • Direkte Halterabklärung beim zuständigen Strassenverkehrsamt
      • Motorfahrzeughaftpflichtversicherer
        • Direkte Versicherungsnehmer-Abklärung bei dem beim Strassenverkehrsamt vorgemerkten Mfz-Haftpflichtversicherer
      • Autoservice
        • Autoserviceheft vorlegen lassen und auf Vollständigkeit prüfen
        • Laufleistungskontrolle
        • Direktansprache der Servicestelle (Halter- / Laufleistungsfrage)
      • Halterdirektansprache
        • Direktansprache des amtlich gemeldeten Halters falls der Autoverkäufer nicht den Halterangaben übereinstimmt
      • Polizeiansprache (vermisste Fahrzeuge)
        • Direktansprache bei Ungereimtheiten
  • Daten- und Dokumentenvergleich
    • Die vom Verkäufer gemachten Informationen sind auf ihre Übereinstimmung mit den Dokumentendaten zu überprüfen
  • Gefälschte Dokumente? / Ausweisfälschungen?
    • Wegretuschierung des 178er-Codes (Leasingfahrzeug)
    • Gelöschter Fahrzeugausweis / zwischenzeitliche Handänderung
  • Probefahrten / Abrede „wie gesehen und gefahren“
    • Genaue Prüfung des Fahrzeugzustandes
    • Beizug Auto-Fachmann?
    • Begleitperson mitnehmen, für die Beobachtung des Verkäuferverhaltens und der nonverbalen Signale
    • uam
  • Kaufrisiken
    • Autokäufer hat für sich die Verantwortung des Leistungsaustauschs
    • Autoanzahlungen ohne Sicherheit
    • Trickverkäufer?
    • etc.
  • Vertragsrisiken
    • Unbekannte Vertragspartei / Identitätsermittlung
      • Legitimationskontrolle
      • Abklärung Vertragsfähigkeit (Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit, Handlungsfähigkeit bzw. keine Bevormundung usw.)
    • Autohandels-know-how-Defizite?
  • After Sale-Risiken
    • Mängelrisiken / Garantieversicherung?
    • uam

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